Ungarn hat Klage vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg gegen den EU-Rat eingereicht. Anlass ist die Entscheidung, Gewinne aus eingefrorenen russischen Zentralbankguthaben für Militärhilfen an die Ukraine zu verwenden. Wie Euronews berichtet, richtet sich die Klage gegen einen Beschluss vom Mai 2024, laut dem 99,7 Prozent der entsprechenden Nettogewinne an die Europäische Friedensfazilität (EPF) fliessen sollen – das sicherheits- und verteidigungspolitische Instrument der EU.
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Die ungarische Regierung wirft dem EU-Rat vor, gegen fundamentale Prinzipien der rechtmässigen Entscheidungsfindung zu verstossen. Der Rechtsweg wurde bereits am 11. Juli beschritten, das Verfahren offiziell am 25. August im Amtsblatt der EU bekannt gemacht. Ungarn fordert die Aufhebung des EPF-Beschlusses sowie des begleitenden Protokolls vom Februar 2025.
Im Zentrum steht die Frage, ob die Verwendung von Erträgen aus beschlagnahmten Vermögenswerten eines Drittstaates – in diesem Fall Russland – ohne einstimmige Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten rechtlich zulässig ist. Budapest sieht hierin eine Verletzung der EU-Gründungsverträge. Bereits zuvor hatte Ungarn Bedenken geäussert, ob solche Massnahmen mit internationalem Recht vereinbar seien.
Die EU hatte seit Kriegsbeginn über die EPF mehr als elf Milliarden Euro an die Ukraine überwiesen – ein Grossteil davon aus eingefrorenem russischem Staatsvermögen.