Geflüchtete aus der Ukraine werden in der Schweiz ab 2027 bei der Sozialhilfe Schweizern gleichgestellt. Dies berichtet der Tages-Anzeiger. Nach fünf Jahren Aufenthalt erhalten Betroffene eine Aufenthaltsbewilligung B und damit höhere Unterstützungsleistungen.
Wie Berechnungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) zeigen, könnten bereits im kommenden Jahr rund 30.000 Personen in dieses System wechseln. Skos-Direktor Markus Kaufmann erklärte: «Grob geschätzt werden Zusatzkosten von mindestens 300 Millionen Franken auf Kantone und Gemeinden zukommen.»
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Der Bund will sich gleichzeitig aus der Finanzierung teilweise zurückziehen. Ursprünglich war vorgesehen, dass er ab 2027 die Hälfte der Kosten übernimmt. Das Parlament hat jedoch beschlossen, die Beteiligung auf fünf Jahre zu begrenzen. Damit sinkt die Unterstützung des Bundes, die im laufenden Jahr noch bei rund 1,3 Milliarden Franken liegt.
Die Höhe der Sozialhilfe variiert je nach Kanton. Während die Skos für eine alleinstehende Person rund 1100 Franken empfiehlt, erhalten Personen mit Status S derzeit teils deutlich weniger.
SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann warnte vor steigenden Belastungen und sagte: «Wir stehen vor einem unberechenbaren Kostenschub, den die Kantone und Gemeinden ausbaden müssen.»
In der Schweiz leben derzeit rund 72.000 Geflüchtete aus der Ukraine. Laut Statistik sind etwa 36 Prozent erwerbstätig. Bund, Kantone und Gemeinden arbeiten derzeit an einer Regelung für die Zeit nach 2027.