Eine Analyse zeige, dass im Kanton Zürich auch bei Minderjährigen «zunehmend Geschlechtsoperationen vorgenommen» würden, schreibt die Gesundheitsdirektion in einer Medienmitteilung. Sie habe die Versorgung umfassend geprüft, Massnahmen getroffen und Qualitätsstandards eingeführt. Ein besonderes Augenmerk liege auf der Einrichtung eines «interdisziplinären Indikationsboards» sowie auf wissenschaftlicher Begleitung. Damit solle das Wohl der Betroffenen «langfristig» gesichert werden.
Doch der Spielraum der Kantone ist beschränkt. Ein Verbot solcher Eingriffe bei Kindern, die auch ohne Einverständnis der Eltern durchgeführt werden können, ist auf Kantonsebene nicht möglich. Der Kanton Zürich fordert den Bund daher auf, «eine gesetzliche Regelung beziehungsweise ein Verbot irreversibler Eingriffe bei Minderjährigen zu prüfen». Auch sollte die Abgabe von sogenannten Pubertätsblockern «grundsätzlich nur im Rahmen wissenschaftlich begleiteter Studien erfolgen».
Regierungsrätin Natalie Rickli begründet die Forderung so: «Minderjährige, die während der Adoleszenz ihre Geschlechtsidentität noch entwickeln, sollen vor Eingriffen geschützt werden, die sie später bereuen könnten. Erst mit achtzehn Jahren kann man wählen und abstimmen, heiraten, einen Mietvertrag abschliessen oder seinen Wohnort und weitere Lebensaspekte selber bestimmen.» Deshalb sollten auch «sehr weitreichende Entscheidungen zu Geschlechtsanpassungen» erst mit der Volljährigkeit möglich sein.