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Todesfalle Personenfreizügigkeit: Ohne Bilaterale I mit der EU wäre die Brandkatastrophe von Crans-Montana nicht passiert

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Todesfalle Personenfreizügigkeit: Ohne Bilaterale I mit der EU wäre die Brandkatastrophe von Crans-Montana nicht passiert
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Kaum waren die vierzig Toten aus dem Klubkeller in Crans-Montana geborgen, kaum die über hundert Verletzten in die Spitäler geflogen, als mediale Kommentatoren schon ihre voreiligen Schlüsse zogen.

Das gilt ganz besonders für Anna Wanner, die in einem Wochenkommentar für CH Media den neuen EU-Anbindungsvertrag so propagierte: «Die EU verteidigt unsere Aussengrenze, kämpft um unsere liberalen Werte und sichert einen wichtigen Teil unseres Wohlstands.»

© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Mourners gather around flowers and candles to commemorate the victims under the snow after the fire at the "Le Constellation" bar and lounge, in Crans-Montana, Switzerland, Thursday, January 8, 2026
© KEYSTONE / JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Wie bitte? Merkt angesichts des hiesigen Asylantenansturms irgendjemand etwas von der Sicherung einer Aussengrenze, für die wir so viel Geld bezahlen? Und wie steht’s um die liberalen Werte, wenn die EU einen Schweizer Bürger wegen dessen Meinungsäusserung wie einen Schwerverbrecher behandelt und ihm sämtliche Lebensgrundlagen entzieht? Und schafft etwa die Schweiz für die EU keinen Wohlstand angesichts der Tatsache, dass sie ihr mehr Produkte abkauft als umgekehrt an die EU verkauft?

Dann greift die Aargauer Verlegertochter Anna Wanner zu folgendem Argument für die EU-Verträge: «Und im Fall einer Katastrophe zeigen sich unsere Nachbarn solidarisch; Brandopfer erhalten in Frankreich, Deutschland und Italien Hilfe, weil die Schweiz nicht die nötigen Kapazitäten hat.»

Wie wenn die Schweiz sich in einem umgekehrten Fall nicht genauso solidarisch verhalten würde. Aber auch andere Journalisten wie Philipp Loser von Tamedia berauschen sich am Gedanken, dass das Feuerinferno von Crans-Montana die Schweiz endgültig vom Podest des Sonderfalls heruntergestossen habe und dass die Schweizer endgültig kein «auserwähltes Volk» mehr seien.

In Tat und Wahrheit hätte es ohne die Bilateralen Verträge I und ohne die verfehlte Personenfreizügigkeit eine Katstrophe von Crans-Montana überhaupt nicht gegeben. Denn dann hätten sich der einschlägig vorbestrafte korsisch-französische Staatsbürger Jacques Moretti (der wegen seiner Strafakte in Frankreich keinen Klub mehr eröffnen durfte) und seine französische Ehefrau Jessica Moretti niemals in der Schweiz niederlassen, geschweige denn ein kleines Gastro-Vergnügungs-Imperium im Wallis aufbauen dürfen.

Vor der Personenfreizügigkeit war die Zuwanderung aus der EU in die Schweiz nämlich durch Kontingente und strengere Regeln für Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen gesteuert. Es gab Quoten für Kurzaufenthalte (bis neunzig Tage) und Lohn- und Qualifikationsanforderungen für längere Aufenthalte, mit Vorrang für Schweizer und Efta-Staats-Angehörige. Aber das seit 2002 geltende Freizügigkeitsabkommen öffnete so ziemlich alle Schleusen.

Durch die Personenfreizügigkeit und wegen des Massenansturms aus dem EU-Raum ging mittlerweile auch das verloren, was die Welt früher als «Schweizer Qualität» zu bezeichnen pflegte. Das gilt übrigens längst nicht nur für Bastelarbeiten der Morettis mit hochentzündlichem Schallschutzmaterial in einem Nachtklub von Crans-Montana.

Beherzigenswert ist und bleibt, was Max Frisch in seinem Drama «Biedermann und die Brandstifter» den Chor der Feuerwehrmänner sagen lässt:

Aber nicht alles, was feuert, ist Schicksal,

Unabwendbares…

Nimmer verdient,

Schicksal zu heissen, bloss weil er geschehen

Der Blödsinn, Der nimmerzulöschende einst!

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