Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat einen Mann eingebürgert, der zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben war. Wie SRF berichtet, stand unter den 140 Personen, denen das Parlament vergangene Woche das Schweizer Bürgerrecht verlieh, auch ein 77-jähriger Deutscher aus Aadorf, der Anfang Jahr gestorben war.
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Der Ablauf zeigt, wie komplex das Einbürgerungsverfahren ist. Gemeinden melden Todesfälle an den Kanton, dort durchlaufen Gesuche mehrere Stellen, bevor sie dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Im konkreten Fall schaffte es die Information über den Todesfall nicht mehr rechtzeitig in den politischen Prozess oder wurde zumindest nicht mehr berücksichtigt.
«Das ist keine Schlagzeile, die man lesen will», sagte der Aadorfer Gemeindepräsident Matthias Küng gegenüber SRF. Er stellt grundsätzlich in Frage, ob es noch zeitgemäss ist, dass das Parlament über Einbürgerungen entscheidet.
Parlamentspräsident René Walther sprach von einer «Verkettung unglücklicher Umstände». Im Thurgau seien Migrations- und Zivilstandsamt digital getrennt organisiert. «Wir haben zwei verschiedene Töpfe. Das Migrations- und das Zivilstandsamt. Die haben zwar ähnliche Daten, aber nicht die genau gleichen. Und diese Daten dürfen sie untereinander nicht austauschen», erklärte Walther. Mit anderen Worten: Die eine Hand weiss nicht immer, was die andere gerade erfasst hat.
Der Kanton widerspricht dem Vorwurf eines Versäumnisses. Die Information sei nicht untergegangen, bei der Abstimmung habe aber nicht mehr rechtzeitig reagiert werden können, da mehrere Verwaltungsebenen beteiligt seien. Jede kurzfristige Anpassung verursache einen «enorm hohen» Aufwand. Rechtlich bleibt der Fall folgenlos: Mit dem Tod endet ein Einbürgerungsgesuch. Der Verstorbene ist somit nicht Schweizer Bürger geworden.