Das Bundesumweltministerium unter Carsten Schneider treibt die Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR voran – und plant damit weitreichende Eingriffe in den Verpackungsmarkt. Ein aktueller Referentenentwurf zeigt: Abgaben, Quoten und ein erweitertes Verbot von Kunststoffprodukten könnten Unternehmen künftig deutlich stärker belasten, berichtet das Portal Apollo News.
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Kern der Reform ist die Umsetzung der im Februar 2025 in Kraft getretenen EU-Verordnung, die ab August 2026 unmittelbare Gültigkeit entfalten soll. Ziel: weniger Verpackungsmüll, mehr Wiederverwertung, schärfere Regeln für Materialien und Produzenten. Die Bundesregierung will dafür ein eigenes nationales Regelwerk aufbauen – mit neuen Auflagen und zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft.
So sollen etwa leichte Kunststofftragetaschen aus dem Handel verschwinden. Verpackungen müssen schadstoffärmer, effizienter und wiederverwendbar werden. Hersteller, Händler und Onlineplattformen dürfen künftig nur noch registrierte Verpackungen vertreiben – andernfalls drohen Vertriebsverbote. Zudem sollen verpflichtend gebrauchte Verpackungen zurückgenommen werden – kostenfrei und möglichst ortsnah.
Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs ist die Gründung einer neuen, bundesweit einheitlichen Organisation zur Steuerung und Finanzierung der Abfallvermeidung. Ab 2027 müssen Hersteller feste Beiträge pro Tonne Verpackungsmaterial entrichten. Die geschätzten Mehrkosten für die Wirtschaft liegen laut Umweltministerium bei jährlich 90 Millionen Euro – plus einmaliger Aufwand von rund 4,5 Millionen Euro. Kritiker befürchten, dass diese Zahl zu niedrig angesetzt ist.
Auch die Recyclingvorgaben sollen strenger werden: 90 Prozent bei Glas und Papier, steigende Quoten für Metalle und Kunststoffe. Exporte in Nicht-EU-Staaten dürfen nur noch dann als recycelt gelten, wenn sie dort unter vergleichbaren Umweltstandards behandelt werden.
Minister Schneider hatte zunächst eine spätere Einführung der EU-Vorgaben angestrebt, konnte sich aber in Brüssel nicht durchsetzen.