Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Teilerfolg für intersexuelle Athletin Caster Semenya: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der südafrikanischen Mittelstreckenläuferin Caster Semenya zum Teil recht gegeben. Die grosse Kammer des Gerichts kam mit 15 zu 2 Stimmen zum Schluss, dass das Bundesgericht in Lausanne Semenyas Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe. Die Schweiz muss der Athletin 80.000 Euro für ihre Auslagen zahlen, berichtet die NZZ.

Teilerfolg für intersexuelle Athletin Caster Semenya: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz

Semenya hatte sich gegen eine Regel des Leichtathletik-Weltverbands World Athletics gewehrt, wonach Athletinnen mit sogenannten Unterschieden in der Geschlechtsentwicklung (DSD) ihren Testosteronspiegel medikamentös senken müssen, um an Frauenwettkämpfen teilnehmen zu dürfen. Weil Semenya sich einer solchen Behandlung verweigerte, war sie von internationalen Wettkämpfen ausgeschlossen worden.

Ihre juristischen Einwände blieben zunächst erfolglos: Der Internationale Sportgerichtshof TAS und später auch das Bundesgericht hatten die Regel als verhältnismässig beurteilt. Der EGMR kritisiert nun jedoch, dass das Schweizer Bundesgericht die Sache nicht gründlich genug geprüft habe. Es habe sich auf die Frage beschränkt, ob der Entscheid des TAS den Ordre public verletze – das sei ungenügend gewesen. Zwischen Sportlern und Leitungsorganen bestehe ein strukturelles Ungleichgewicht, das eine besonders strenge gerichtliche Prüfung erfordere, befand der Gerichtshof.

Den zentralen Vorwurf Semenyas, wonach sie durch die Testosteronregel diskriminiert worden sei, wies das Gericht jedoch zurück. Dafür fehle der Schweiz die Zuständigkeit. Die Regel bleibt somit in Kraft: Intersexuelle Athletinnen dürfen weiterhin nur starten, wenn sie ihre Hormonwerte senken.

Semenya hatte 2009 als 18-Jährige WM-Gold über 800 Meter gewonnen und später zweimal olympisches Gold geholt. Ihr Fall gilt als einer der umstrittensten in der modernen Sportgeschichte.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.