Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der südafrikanischen Mittelstreckenläuferin Caster Semenya zum Teil recht gegeben. Die grosse Kammer des Gerichts kam mit 15 zu 2 Stimmen zum Schluss, dass das Bundesgericht in Lausanne Semenyas Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe. Die Schweiz muss der Athletin 80.000 Euro für ihre Auslagen zahlen, berichtet die NZZ.
Semenya hatte sich gegen eine Regel des Leichtathletik-Weltverbands World Athletics gewehrt, wonach Athletinnen mit sogenannten Unterschieden in der Geschlechtsentwicklung (DSD) ihren Testosteronspiegel medikamentös senken müssen, um an Frauenwettkämpfen teilnehmen zu dürfen. Weil Semenya sich einer solchen Behandlung verweigerte, war sie von internationalen Wettkämpfen ausgeschlossen worden.
Ihre juristischen Einwände blieben zunächst erfolglos: Der Internationale Sportgerichtshof TAS und später auch das Bundesgericht hatten die Regel als verhältnismässig beurteilt. Der EGMR kritisiert nun jedoch, dass das Schweizer Bundesgericht die Sache nicht gründlich genug geprüft habe. Es habe sich auf die Frage beschränkt, ob der Entscheid des TAS den Ordre public verletze – das sei ungenügend gewesen. Zwischen Sportlern und Leitungsorganen bestehe ein strukturelles Ungleichgewicht, das eine besonders strenge gerichtliche Prüfung erfordere, befand der Gerichtshof.
Den zentralen Vorwurf Semenyas, wonach sie durch die Testosteronregel diskriminiert worden sei, wies das Gericht jedoch zurück. Dafür fehle der Schweiz die Zuständigkeit. Die Regel bleibt somit in Kraft: Intersexuelle Athletinnen dürfen weiterhin nur starten, wenn sie ihre Hormonwerte senken.
Semenya hatte 2009 als 18-Jährige WM-Gold über 800 Meter gewonnen und später zweimal olympisches Gold geholt. Ihr Fall gilt als einer der umstrittensten in der modernen Sportgeschichte.