Ungarn hat Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen das von der EU beschlossene Importverbot für russisches Erdgas eingereicht. Aussenminister Péter Szijjártó informierte auf X über den juristischen Schritt, kurz nachdem die entsprechende Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden war. Auch die Slowakei kündigte eine ähnliche Klage an.
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Szijjártó begründete den Gang nach Luxemburg damit, dass bei der Abstimmung Ende Januar Ungarn und die Slowakei nicht hätten überstimmt werden dürfen. Der Beschluss habe «sanktionsähnlichen Charakter» gehabt, weshalb nach Auffassung Budapests Einstimmigkeit notwendig gewesen wäre. Der EU-Rat hingegen klassifizierte das Embargo als handelspolitische Massnahme, für die eine qualifizierte Mehrheit ausreicht.
Die neue Verordnung sieht vor, dass bis Ende 2027 keine russischen Gasimporte mehr in die EU erfolgen dürfen. Begründet wird dies mit dem Ziel, Moskaus Einnahmen aus dem Energiegeschäft zu verringern – als Reaktion auf den Krieg gegen die Ukraine. Das Gesetz ist mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt am Montag offiziell in Kraft getreten.
Ungarn deckt einen erheblichen Teil seines Gasbedarfs weiterhin mit Lieferungen aus Russland. Seit Beginn des Ukraine-Kriegs hat die Regierung in Budapest keine grundlegende Neuausrichtung ihrer Energiepolitik vorgenommen. Ministerpräsident Viktor Orbán hält an einer pragmatischen Linie gegenüber Moskau fest und stellt sich in zentralen Fragen regelmässig gegen die Mehrheitsposition innerhalb der EU.