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SPD prüft AfD-Verbot: Arbeitsgruppe soll bewerten, ob die Oppositionspartei «gesichert rechtsextremistisch» ist

Die SPD hat sich dafür ausgesprochen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens gegen die AfD bewerten soll. Damit übernimmt die Partei eine Forderung der Grünen und distanziert sich zugleich von ihrem Koalitionspartner CDU/CSU, wie die Zeitung Die Welt berichtet.

FABIAN SOMMER / KEYSTONE
SPD prüft AfD-Verbot: Arbeitsgruppe soll bewerten, ob die Oppositionspartei «gesichert rechtsextremistisch» ist
FABIAN SOMMER / KEYSTONE

Ein Sprecher der Bundes-SPD erklärte: «Wir halten eine solche Arbeitsgruppe für sinnvoll.» Ziel sei es, unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu prüfen, ob ein Verbot der AfD angesichts ihrer Einstufung durch den Verfassungsschutz als «gesichert rechtsextremistisch» tragfähig wäre. Diese Einschätzung stammt aus einem vorab nicht öffentlich gemachten Gutachten des Bundesverfassungsschutzes, gegen das die AfD juristisch vorgeht. Die Weltwoche dokumentierte das Gutachten in vollem Umfang.

Die Forderung nach einer Verbotsprüfung hatte zuvor auch die stellvertretende SPD-Fraktions-Vorsitzende Sonja Eichwede erhoben. «Wenn unsere Demokratie angegriffen wird wie durch die AfD, müssen alle rechtsstaatlichen Mittel geprüft werden, um sie zu schützen», sagte sie der Funke-Mediengruppe.

Die Initiative erinnert an das Vorgehen im Fall der NPD: 2012 bewertete eine Arbeitsgruppe ein mögliches Verbotsverfahren. 2013 reichten die Bundesländer einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht ein, der später abgewiesen wurde.

Kritik an der SPD-Position kommt unter anderem aus den eigenen Reihen der Partei. Dort verweist man auf demokratische Bedenken angesichts des hohen Wählerzuspruchs für die AfD. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vergangene Woche betont, dass eine Bewertung eines möglichen Verbots erst nach Abschluss des laufenden Gerichtsverfahrens zur Einstufung der Partei als rechtsextrem erfolgen könne.

Die Union lehnt ein sofortiges Vorgehen ab. Man wolle zunächst abwarten, ob die Gerichte die Einschätzung des Verfassungsschutzes bestätigen.

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