Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

SP-Bundesrat Beat Jans will Zuwanderung mit einer «Schutzklausel» bremsen. Sein Vorschlag taugt wenig

SP-Justizminister Beat Jans hat am Mittwoch eine Schutzklausel präsentiert. Sie soll helfen, die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» zu bodigen und der Bevölkerung den Anbindungsvertrag schmackhaft zu machen.

Jans verspricht: «Der Bundesrat kann die Auslösung der Schutzklausel prüfen, wenn er schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme in der ganzen Schweiz, aber auch in einzelnen Regionen oder bestimmten Branchen feststellt. Dabei stützt er sich auf Indikatoren, insbesondere in den Bereichen Zuwanderung, Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Wohnungswesen und Verkehr.»

© KEYSTONE / ANTHONY ANEX
Bundesrat Beat Jans, spricht an einer Medienkonferenz ueber die innerstaatliche Umsetzung der Schutzklausel zum Freizuegigkeitsabkommen (FZA), am Mittwoch, 14
© KEYSTONE / ANTHONY ANEX

Das bedeutet, dass die Landesregierung überlegen kann, eine Schutzklausel anzurufen, wenn gewisse Schwellenwerte überschritten werden.

Die Sache hat aber einen Haken. Ohne Brüssel läuft nichts. «Falls der Gemischte Ausschuss zu keinem Entscheid kommt, kann der Bundesrat an das Schiedsgericht gelangen. Wenn dieses das Vorliegen von schwerwiegenden Problemen durch die Zuwanderung anerkennt, kann der Bundesrat die vorgeschlagenen Schutzmassnahmen ergreifen», heisst es aus dem Departement von Jans.

Will heissen: Die EU entscheidet mit, ob die Schweiz überhaupt Massnahmen treffen kann.

Wenn der Bundesrat dann trotzdem eigenständig Schutzmassnahmen ergreift, kann die EU ihrerseits sogenannte Ausgleichsmassnahmen ergreifen – das heisst, die Schweiz bestrafen. Dabei kann Brüssel aussuchen, in welchem Bereich sie Bern treffen will. Die Ausgleichsmassnahmen sind in allen Binnenmarktabkommen – mit der Ausnahme der Landwirtschaft – möglich.

Ist das eine gute Lösung für ein souveränes Land? Für einen Staat, dessen Bevölkerung 2014 beschlossen hat, die Zuwanderung eigenständig zu steuern? In der Bundesverfassung steht unter Artikel 121a: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.»

Diese Frage muss jeder für sich selbst beantworten.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.