SP-Justizminister Beat Jans hat am Mittwoch eine Schutzklausel präsentiert. Sie soll helfen, die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» zu bodigen und der Bevölkerung den Anbindungsvertrag schmackhaft zu machen.
Jans verspricht: «Der Bundesrat kann die Auslösung der Schutzklausel prüfen, wenn er schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme in der ganzen Schweiz, aber auch in einzelnen Regionen oder bestimmten Branchen feststellt. Dabei stützt er sich auf Indikatoren, insbesondere in den Bereichen Zuwanderung, Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Wohnungswesen und Verkehr.»
© KEYSTONE / ANTHONY ANEX
Das bedeutet, dass die Landesregierung überlegen kann, eine Schutzklausel anzurufen, wenn gewisse Schwellenwerte überschritten werden.
Die Sache hat aber einen Haken. Ohne Brüssel läuft nichts. «Falls der Gemischte Ausschuss zu keinem Entscheid kommt, kann der Bundesrat an das Schiedsgericht gelangen. Wenn dieses das Vorliegen von schwerwiegenden Problemen durch die Zuwanderung anerkennt, kann der Bundesrat die vorgeschlagenen Schutzmassnahmen ergreifen», heisst es aus dem Departement von Jans.
Will heissen: Die EU entscheidet mit, ob die Schweiz überhaupt Massnahmen treffen kann.
Wenn der Bundesrat dann trotzdem eigenständig Schutzmassnahmen ergreift, kann die EU ihrerseits sogenannte Ausgleichsmassnahmen ergreifen – das heisst, die Schweiz bestrafen. Dabei kann Brüssel aussuchen, in welchem Bereich sie Bern treffen will. Die Ausgleichsmassnahmen sind in allen Binnenmarktabkommen – mit der Ausnahme der Landwirtschaft – möglich.
Ist das eine gute Lösung für ein souveränes Land? Für einen Staat, dessen Bevölkerung 2014 beschlossen hat, die Zuwanderung eigenständig zu steuern? In der Bundesverfassung steht unter Artikel 121a: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.»
Diese Frage muss jeder für sich selbst beantworten.