Der Schutzstatus S wurde 2022 eingeführt, um Ukrainerinnen und Ukrainern eine möglichst unkomplizierte Migration in die Schweiz zu ermöglichen. Dazu gehört das Privileg, dass sie – anders als Asylbewerber – ab dem ersten Tag arbeiten dürfen. Eine einfache Meldung des jeweiligen Arbeitgebers reicht dafür aus.
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Doch der Plan der Behörden funktioniert in der Praxis nicht. Das zeigt ein Blick auf die in dieser Woche veröffentlichte Sozialhilfestatistik. Obwohl der Schutzstatus seit bald vier Jahren gilt, sind die meisten Ukrainer weiterhin auf staatliche Unterstützung angewiesen. 82,9 Prozent oder rund 71.000 Personen mit diesem Status wurden 2024 von der Sozialhilfe unterstützt.
Sorgen machen müssen sich die Betroffenen deswegen keine. Der Bundesrat hat im Oktober entschieden, den Schutzstatus S bis zum 4. März 2027 zu verlängern.
Warum es diesen Menschen aus Osteuropa nicht gelingt, hier eine eigene berufliche Existenz aufzubauen, darüber lässt sich nur spekulieren. Ein möglicher Grund könnte sein, dass die Sozialhilfe attraktiver ist, als eine Stelle im Niedriglohnbereich anzunehmen.
Sicher ist jedoch: Oft wird von der Einwanderung ins Sozialsystem berichtet. Auf die Ukrainerinnen und Ukrainer trifft diese Beschreibung derzeit eindeutig zu.