Sondergenehmigung für den SP-Chef: So könnte Cédric Wermuth trotz abgelaufener Amtszeit im Nationalrat bleiben
Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Sondergenehmigung für den SP-Chef: So könnte Cédric Wermuth trotz abgelaufener Amtszeit im Nationalrat bleiben

Anhören ( 1 min ) 1.0× +
Sondergenehmigung für den SP-Chef: So könnte Cédric Wermuth trotz abgelaufener Amtszeit im Nationalrat bleiben
Sondergenehmigung für den SP-Chef: So könnte Cédric Wermuth trotz abgelaufener Amtszeit im Nationalrat bleiben
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

SP-Co-Präsident Cédric Wermuth will bei den eidgenössischen Wahlen 2027 erneut für den Nationalrat kandidieren – obwohl für ihn in seiner Kantonalpartei eigentlich eine Amtszeitbeschränkung gilt. Die Geschäftsleitung der SP Aargau schlägt den Delegierten deshalb vor, ihm erneut eine Sondergenehmigung zu erteilen und ihn vorzeitig als Kandidaten zu nominieren.

Alessandro della Valle/Keystone
SP-Co-Präsident Cédric Wermuth ist seit 2011 im Nationalrat und befindet sich derzeit in seiner vierten Amtszeit.
Alessandro della Valle/Keystone

Wermuth sitzt seit 2011 im Nationalrat und befindet sich derzeit in seiner vierten Amtszeit. Nach den Statuten der SP Aargau ist die Parlamentszugehörigkeit grundsätzlich auf zwölf Jahre begrenzt. Eine weitere Kandidatur ist nur möglich, wenn der Parteitag eine Ausnahme beschliesst. Für eine solche Sondergenehmigung ist eine Zweidrittelmehrheit der Delegierten erforderlich.

Bereits vor den Wahlen 2023 hatte Wermuth diese Hürde überwunden. Damals bewilligten die Delegierten eine Ausnahme von der Amtszeitbeschränkung. Nun soll erneut darüber entschieden werden. Die Parteigeschäftsleitung begründet ihren Vorschlag unter anderem mit Wermuths Funktion als Co-Präsident der SP Schweiz. Diese Kombination sei «politisch besonders wertvoll», heisst es in der Mitteilung der Kantonalpartei.

Der Parteitag der SP Aargau soll am 25. April über die vorgezogene Nomination befinden. Der Entscheid hat auch Auswirkungen auf die nationale Parteiführung. Wermuth beabsichtigt, im Herbst erneut für das Co-Präsidium der SP Schweiz zu kandidieren. Dafür müsse frühzeitig Klarheit bestehen, ob er weiterhin als Nationalratskandidat seiner Kantonalpartei antreten kann.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.