Anruf eines gebildeten älteren Herrn, der noch den Zweiten Weltkrieg erlebt hat. Es falle ihm auf, dass man dem Bundesrat eigentlich Landesverrat vorwerfen müsse, sagt er. Das töne zwar hart, treffe in der Sache aber zu. Mit der Unterwerfung unter die EU, deren Bürokratie und Rechtsprechung, liefere der Bundesrat die Schweiz einem fremden Staatengebilde aus, höhle die Souveränität und die direkte Demokratie aus. Früher habe man in solchen Zusammenhängen von «Quislingen» gesprochen, nach dem norwegischen Nazi-Kollaborateur Vidkun Quisling. Aber heute wüssten das nur noch die wenigsten.
Man könnte neben der EU noch weitere Beispiele heranziehen, etwa die Weltgesundheitsorganisation (WHO), der sich der Bundesrat ebenfalls ausliefert, während andere Staaten wie die USA, Österreich oder Italien sich auf ihre Verfassung, Souveränität und Freiheit berufen und aktuell die verschärften Internationalen Gesundheitsvorschriften – Blaupause für ein weltweites Massnahmen-, Propaganda- und Zensurregime – zurückweisen.
Die Frage lautet also: Kann man dem Bundesrat Landesverrat, zumindest versuchten, vorwerfen? Oder ist das falsch und übertrieben? Oder hat es vielleicht was, aber ist in der politischen Debatte trotzdem nicht zielführend? Diskutieren Sie mit!