Der Freiburger Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek hat Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts eingelegt, das die Löschung kritischer Beiträge auf dem Social-Media-Netzwerk Linkedin legitimiert hatte. Konkret geht es um Äusserungen eines Nutzers zur Corona-Politik, die vom Netzwerk entfernt und mit einer Kontosperrung sanktioniert wurden – einzig weil sie den Leitlinien der WHO oder deutscher Gesundheitsbehörden widersprachen.
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Das Kammergericht entschied am 18. September 2025, es sei rechtens, dass Linkedin in seinen AGB das Posten widersprechender Inhalte pauschal untersage – unabhängig davon, ob diese Aussagen wahr oder falsch seien.
Murswiek spricht in seiner Pressemitteilung von einer «grotesken» Missachtung der Meinungsfreiheit. «Eine AGB-Klausel, die jede Kritik an den Auffassungen der WHO oder einer nationalen Gesundheitsbehörde verbietet, verletzt die Meinungsfreiheit in ihrem Kern und lässt sich auf keinen Fall rechtfertigen», erklärt er. Plattformen wie Linkedin seien zwar nicht direkt an die Grundrechte gebunden, jedoch über die sogenannte mittelbare Drittwirkung sehr wohl verpflichtet, Grundrechtspositionen ihrer Nutzer zu berücksichtigen.
In seiner Beschwerde argumentiert Murswiek, dass die beanstandete Klausel sogar richtige Aussagen verbiete, sofern sie nur den offiziellen Stellen widersprechen. Das erinnere an totalitäre Denkmuster: «So etwas kennen wir nur aus Orwells ‹1984› und von diktatorischen Willkürregimen.»
Das Urteil sei ein Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung in Deutschland, die die Kritik an Regierungen als Kernbestandteil der Meinungsfreiheit anerkenne. Es sei daher «unbedingt notwendig», die Entscheidung aufzuheben.