Die Fake-Fabrik Bundesrat hat ein neues Produkt. An ihrer Sitzung vom Mittwoch hat die Landesregierung das EU-Vertragspaket klammheimlich umgetauft. Statt «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» heisst es jetzt «Bilaterale III». Der Nebelspalter hat zuerst darüber berichtet.
Das erstaunt deshalb, weil sich der Bundesrat auf den ursprünglichen, etwas sperrigen Namen schon mal geeinigt hatte. Vor allem aber, weil es bei den EU-Verträgen nicht um ein bilaterales Abkommen geht. Pflichten und Rechte beider Vertragsparteien halten sich in diesem Fall nicht annähernd die Waage.
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Mit der dynamischen Rechtsübernahme wird EU-Recht direkt in die Schweizer Rechtsordnung integriert, und das in wichtigen Bereichen wie Zuwanderung, Strom oder Lebensmittel. Man kann das wollen oder nicht – dieses Ungleichgewicht und die Abgabe der eigenen Souveränität sind bei Rechtsprofessoren indes unbestritten.
Der neue Name ist ein Etikettenschwindel von oberster Stelle. Ob der Bundesrat damit seiner Informationspflicht noch gerecht wird und die Stimmberechtigten «sachlich» und «vollständig» informiert, wie es unter anderem das Bundesgesetz über die politischen Rechte vorsieht? Die unehrliche Art schadet der Glaubwürdigkeit des Bundesrats jedenfalls massiv. Sie zeigt, dass er zu allem bereit ist, diese Verträge durchzudrücken.