Seit Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben 2407 Berliner ihr amtliches Geschlecht ändern lassen – darunter auch mindestens ein Kind unter fünf Jahren. Das geht aus einer Antwort der Berliner Senatskanzlei auf eine parlamentarische Anfrage der AfD hervor, über die die Berliner Zeitung BZ berichtet.
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Das Gesetz ermöglicht es Personen ab vierzehn Jahren, per einfacher Erklärung beim Standesamt das im Geburtenregister eingetragene Geschlecht zu ändern – ohne medizinische Gutachten oder Gerichtsentscheidungen. Für Kinder unter vierzehn entscheiden die Sorgeberechtigten. Die Gebühr beträgt 35,50 Euro.
Laut Senatskanzlei entfielen 1420 Änderungen auf eine Umstellung von männlich zu weiblich oder umgekehrt. 488 Personen wechselten von «männlich» oder «weiblich» zu «divers», weitere 488 entschieden sich für gar keinen Geschlechtseintrag. Besonders häufig wurde das Angebot in den Bezirken Neukölln (336) und Friedrichshain-Kreuzberg (301) genutzt.
Auch Minderjährige machen von der neuen Regelung Gebrauch. Bei 31 Kindern unter vierzehn wurde das Geschlecht geändert, davon acht in Friedrichshain-Kreuzberg – eines davon war unter fünf Jahre alt. In der Altersgruppe der 14- bis 17-Jährigen wurden 162 Änderungen registriert.
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Rückänderungen sind bislang selten: In zehn Fällen wurde eine frühere Änderung rückgängig gemacht – meist von «divers» oder ohne Eintrag zurück zu «männlich» oder «weiblich».