Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat ein Einreiseverbot gegen den rechten Aktivisten Martin Sellner für rechtswidrig erklärt. Die Massnahme, die im Herbst 2024 verhängt worden war, sei nicht gerechtfertigt gewesen, wie der Zürcher Tages-Anzeiger berichtet. Die Eidgenossenschaft muss dem Österreicher nun 3000 Franken Entschädigung zahlen.
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Sellner, ehemaliger Chef der Identitären Bewegung in Österreich, hatte an einer Veranstaltung der Gruppe «Junge Tat» in Locarno teilnehmen wollen. Kurz vor dem Anlass wurde ihm jedoch die Einreise untersagt. An der Grenze wurde er festgenommen und schliesslich per Boot über den Bodensee nach Deutschland abgeschoben – ein Vorgang, der selbst innerhalb der Bundespolizei (Fedpol) intern für Kritik sorgte.
Laut Gericht fehlten hinreichende Hinweise auf eine «tatsächliche, gegenwärtige und schwerwiegende Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit des Landes» – eine Voraussetzung für ein Einreiseverbot. Die Fedpol-Experten selbst hatten vorab Bedenken geäussert, da Sellner zwar extreme Positionen vertrete, diese jedoch nicht offen mit Gewalt durchsetzen wolle. Die damalige Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle hatte dennoch eigenmächtig die Sperre veranlasst – gegen den Rat ihrer Mitarbeiter.
Das Gericht in St. Gallen folgte nun der Argumentation der internen Kritiker und hob das Verbot rückwirkend auf. Der Fall hatte im Oktober 2024 für mediales Aufsehen gesorgt, als Sellner nach einer Pressekonferenz in Konstanz festgenommen und stundenlang festgehalten wurde – offenbar ohne dass ihm die Einreisesperre zuvor schriftlich mitgeteilt worden war.
Sellner war bereits mehrfach mit Behörden in Konflikt geraten, auch in Deutschland. Ein vergleichbares Verbot der Stadt Potsdam wurde 2023 ebenfalls aufgehoben.