Der Bundesrat hat einen Entwurf zur Nutzung von EU-Migrationsdaten durch Schweizer Behörden in die Vernehmlassung geschickt. Ziel ist die Schaffung einer neuen Schweizer Eurodac-Verordnung, wie die Landesregierung mitteilte. Die Verordnung soll am 1. Dezember 2026 in Kraft treten.
Die Schweiz beteiligt sich im Rahmen des europäischen Migrations- und Asylpakts an der Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten. Eurodac ist eine europäische Datenbank, in der unter anderem Daten von Geflüchteten und Asylbewerbern zentral erfasst werden. Bisher werden Fingerabdrücke gespeichert, künftig auch Gesichtsbilder, Alter, Name und Nationalität. Die Ausweitung des Datensatzes war 2025 in der Vernehmlassung.
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Gemäss dem Vorschlag sollen Schweizer Behörden, etwa für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen oder Visa, Zugriff auf Eurodac erhalten. Erlaubt sein soll das Auslesen jener Daten, die für die Bearbeitung eines Gesuchs erforderlich sind.
Auch die Nutzung durch Asyl- und Ausländerbehörden wie das Staatssekretariat für Migration soll geregelt werden. Polizeibehörden von Bund und Kantonen sollen voraussichtlich ab 2027 im Rahmen von Straf- und Ermittlungsverfahren auf Eurodac-Daten zugreifen können.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Mai 2026.