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Schweizer Behörden lassen sich in vorauseilendem Gehorsam von Muslimen gerne Regeln aufzwingen – wie auch bei den Islam-Gräbern in Weinfelden. Das Volk liess sich nicht beirren und schob dem Vorhaben einen Riegel

Gross ist die Enttäuschung der Befürworter über das Abstimmungsergebnis in Sachen revidiertes Friedhofreglement, denn das Stimmvolk in Weinfelden lehnte ein geplantes Grabfeld nach islamischer Tradition knapp ab. Die Weltwoche berichtete.

Das Pro-Komitee schrieb, dies hätte mit Ängsten und Vorbehalten zu tun. Dabei vergessen die Initianten aber, dass wir uns von Vertretern dieser zugezogenen Religion, denen die Religionsfreiheit im Übrigen gegen den Strich geht, immer wieder Regeln auferlegen lassen, die nicht Verfassungskonform sind.

© KEYSTONE / GIAN EHRENZELLER
Ein Kreuz steht auf dem Friedhof, am Samstag, 10
© KEYSTONE / GIAN EHRENZELLER

So haben wir in vorauseilendem Gehorsam unsere religiösen Symbole aus den Schulzimmern entfernt, damit Andersgläubige nicht kompromittiert werden.

Oder man denke an die Debatten über die Befreiung vom Schwimmunterricht für muslimische Schülerinnen, das Kopftuchverbot im Unterricht oder das Schweinefleischverbot an gewissen Schulen. Auch hier zeigen wir Toleranz und räumen Sonderrechte ein, manchmal einfach nur aus Gutmenschenmanie.

Im Gegenzug aber scheinen unsere Gesetze – wie das im Januar 2025 in Kraft getretene Gesichts-Verhüllungsverbot – nicht als verbindlich umsetzbare Vorschriften empfunden zu werden.

Immer wieder sieht man im Alltag verschleierte Musliminnen mit einer Corona-Maske, aber kaum einer wird es wagen, diese Frauen auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen.

Es ist gut und richtig, dass sich die Weinfelder gegen Sonderbehandlung zur Wehr gesetzt haben.

Muslime können in unserem Land ihren Glauben frei ausüben und werden nicht daran gehindert, solange sie ihre Religion unauffällig praktizieren wie andere auch und nicht auf Sonderwünsche pochen. Ihre Bestattungen sollten sie demnach auf dem Gelände ihrer eigenen Moscheen durchführen oder – unter Berücksichtigung der Vorschriften und Gepflogenheiten – auf unseren Friedhöfen, aber ohne gesetzlichen Sonderstatus.

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