Dass die EU den Schweizer Staatsbürger Jacques Baud aufgrund seiner Ansichten auf eine Sanktionsliste setzt, entbehrt jeglicher staatsrechtlichen Grundlage. Ganz überraschend kommt es indes nicht.
Die Trump-Regierung warnt schon länger davor, dass die EU die Grundrechte ihrer Bürger mit Füssen tritt. «Die Redefreiheit ist in Europa auf dem Rückzug», hielt US-Vizepräsident J. D. Vance im Februar an der Münchner Sicherheitskonferenz fest.
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Auch in der Schweiz wurde vor der Grundrechtswidrigkeit der EU-Sanktionen gewarnt, nachdem der Bundesrat diese übernommen hatte. Der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder hat den Fall Jacques Baud sogar kommen sehen.
Im März 2024, also vor bald zwei Jahren, warnte Rieder seine Ständeratskollegen: «Allen, die glauben, dass die EU-Sanktionslisten nur Russen oder russische Unternehmen betreffen könnten, sage ich: Warten wir es ab.»
Es sei eine Frage der Zeit, bis das erste Schweizer Unternehmen oder der erste Schweizer auf der Liste seien. «Wir werden sehen, ob Sie dann immer noch ruhig hier sitzen können und sagen werden, dass uns das nicht interessiert.»
Rieder setzte mit einer Motion (gegen den Willen des Bundesrats) damals durch, dass in der Schweiz die Rechtsberatung von Personen und Unternehmen, die auf EU-Sanktionslisten landen, vollumfänglich gewährleistet bleiben.
«Einseitige Sanktionslisten haben die unangenehme Nebenwirkung, dass auf ihnen Personen aufgeführt sind, die nicht darauf gehören. Sie müssen die Möglichkeit zur Verteidigung haben», sagte Rieder im Plenum.
Der Bundesrat hat Rieders Motion noch nicht umgesetzt. Mit der wahllosen Sanktionierung von Jacques Baud durch die EU dürften Druck und Dringlichkeit nun steigen, dies endlich zu tun.