Die Schweiz hat im Zusammenhang mit der Debatte um Grönland auf das geltende Völkerrecht verwiesen. Grönland gehöre völkerrechtlich zu Dänemark und verfüge über einen weitreichenden Autonomiestatus, teilte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit. «Jede Änderung dieses Status benötigt die Zustimmung Dänemarks und Grönlands», erklärte das Aussendepartement auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
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Zudem wies das EDA darauf hin, dass die Regeln der Uno-Charta weltweit gelten. Dazu zählten insbesondere das Gewaltverbot sowie das Interventionsverbot.
Die Schweiz sei nicht zu dem von US-Präsident Donald Trump angekündigten Treffen mit «verschiedenen Parteien» zum Thema Grönland eingeladen worden, sagte EDA-Kommunikationschef Nicolas Bideau. Bern beobachte die Entwicklungen, halte aber an seiner klaren völkerrechtlichen Position fest.