Die Schweizer Regierung will künftig Asylsuchenden weitgehend verbieten, das Land zu verlassen. Das geplante Reiseverbot soll auch für vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen gelten – mit einer markanten Ausnahme: Geflüchtete aus der Ukraine dürfen sich bis zu fünfzehn Tage pro Halbjahr in ihrer Heimat aufhalten. Dies berichtet die deutsche Bild-Zeitung, die reichweitenstärkste Zeitung Deutschlands.
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Die geplanten Gesetzesänderungen, die kommendes Jahr in Kraft treten sollen, sehen vor, dass Ausreisen grundsätzlich nur noch mit Sondergenehmigung möglich sind. Solche Genehmigungen können etwa im Falle eines Todesfalls oder bei schwerer Krankheit naher Angehöriger erteilt werden. Ausserdem dürfen Reisen in das Herkunftsland gestattet werden, wenn sie der Rückkehrvorbereitung dienen – etwa zur Klärung von Eigentumsfragen, Schulangelegenheiten oder dem Zivilstand.
In Deutschland sind ähnliche Regelungen bereits in Kraft, jedoch unterscheiden sich die Vorschriften in einem wesentlichen Punkt: Reisen in Drittstaaten sind in der Bundesrepublik grundsätzlich erlaubt, in der Schweiz sollen sie künftig untersagt werden.
Hintergrund der Verschärfung ist ein Parlamentsbeschluss von 2021. Damals hatten National- und Ständerat den Bundesrat zum Handeln aufgefordert. Die Umsetzung verzögerte sich jedoch, weil unklar war, wie mit ukrainischen Flüchtlingen umzugehen sei.