Der sächsische Landtag hat sich klar gegen ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion scheiterte am Donnerstagabend überraschend deutlich: Neben der AfD selbst lehnten auch CDU, SPD, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sowie parteilose Abgeordnete das Ansinnen ab. Nur die Grünen stimmten dafür.
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Innenminister Armin Schuster (CDU) mahnte in der hitzigen Debatte zur juristischen Nüchternheit: «Politische Überzeugungen sind vor Gericht praktisch gegenstandslos.» Statt eines «Bauchgefühls» brauche es «juristisch wasserdichtes Belegmaterial». Er verwies darauf, dass bislang lediglich vier von sechzehn Bundesländern die AfD als «erwiesen rechtsextrem» einstufen.
Auch CDU-Abgeordnete Susan Leithoff betonte: «Eine verfassungsfeindliche Gesinnung allein reicht gerade nicht aus, es bedarf belastbarer, gerichtsfester Nachweise für ein systematisches Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Und diese Nachweise liegen derzeit nicht vor.»
Der Antrag der Linken hatte gefordert, Sachsen solle sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung für die Einleitung eines Verbotsverfahrens einsetzen. Fraktionschef Rico Gebhardt begründete das mit der These, dass das AfD-Programm die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde verletze.
Doch statt einer von vielen erwarteten Polarisierung erlebte das Parlament eine überparteiliche Ablehnung des Antrags. Sophie Koch von der SPD erklärte, man stimme «auch aus Koalitionsräson» dagegen, es gebe weiterhin offene Fragen.
Lutz Richter (BSW) warf den Linken und Grünen vor, mit juristischen Mitteln politische Gegner ausschalten zu wollen: «Demokratie verteidigt man nicht, indem man politische Gegner juristisch ausschaltet.»
Auch der fraktionslose Matthias Berger mahnte zur politischen Auseinandersetzung statt juristischer Verbote: «Wir sollten auf den politischen Wettbewerb, auf die bessere Idee und nicht auf das Verbot des politischen Gegners setzen.»