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Rückkehr der Demokratie? Kölner Verwaltungsgericht stuft AfD nicht als «gesichert rechtsextremistisch» ein

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Rückkehr der Demokratie? Kölner Verwaltungsgericht stuft AfD nicht als «gesichert rechtsextremistisch» ein
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Das Kölner Verwaltungsgericht stuft die AfD vorerst nicht als «gesichert rechtsextremistisch» ein. Was ist davon zu halten?

Für einen Extremismusforscher ist es oft klüger, die AfD nicht vorschnell als «gesichert rechtsextremistisch» zu etikettieren – nicht aus Milde, sondern aus Begriffshygiene. «Gesichert» ist ein Maximalurteil: Es verlangt, dass sich verfassungsfeindliche, antipluralistische Positionen organisationsprägend nachweisen lassen – nicht nur bei einzelnen Figuren, nicht nur als kalkulierte Provokation, sondern als wiederkehrendes Muster in Strukturen, Programmatik und innerparteilicher Praxis. Gerade weil die AfD heterogen ist (Landesverbände, Strömungen, Personalwechsel), kann eine pauschale Gesamteinstufung analytisch blind machen: Man sieht dann nicht mehr, wo Radikalisierung tatsächlich sitzt, wie sie wirkt und ob die Partei extreme Teile integriert, duldet oder sanktioniert.

HARALD TITTEL / KEYSTONE
Rückkehr der Demokratie? Kölner Verwaltungsgericht stuft AfD nicht als «gesichert rechtsextremistisch» ein
HARALD TITTEL / KEYSTONE

Genau hier beginnt die Kritik am deutschen Verfassungsschutz – nicht als Pauschalverdacht, sondern als Rollenklärung. Der Verfassungsschutz ist keine wissenschaftliche Instanz, sondern eine Sicherheitsbehörde mit politischer Umwelt, Kommunikationslogik und dem Druck, Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Er arbeitet mit Kategorien, die operativ sinnvoll sein können, aber analytisch verkürzen: Wer etikettiert, erklärt noch nicht. Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Ein erheblicher Teil behördlicher Begründungen ist öffentlich nur fragmentarisch prüfbar (Geheimschutz, Quellenlage, Verfahrensstrategien). Dadurch entsteht eine fatale Verschiebung: In der politischen Arena zählt das Label – in der wissenschaftlichen Arena zählt die Evidenz. Wer beides verwechselt, macht Forschung zur Nachschrift von Behördenkommunikation.

Dazu kommt eine zweite, politisch explosive Dynamik: die brutale Ausgrenzung der AfD als quasi moralisches Hygieneprogramm. Natürlich dürfen Demokraten nicht normalisieren, was demokratiefeindlich ist. Aber wenn Ausgrenzung zum Reflex wird – Kontaktverweigerung, Debattenabbruch, pauschale Kontaktschuld – entsteht ein paradoxes Ergebnis: Man stärkt genau den Opfermythos, von dem Populisten leben. Aus «wir müssen widersprechen» wird «wir reden nicht», und aus politischer Auseinandersetzung wird soziale Ächtung. Das kann kurzfristig befriedigend sein, wirkt aber langfristig wie Dünger: Es treibt Wähler in Trotzloyalität, macht Kritik an der AfD zur Identitätsfrage und verlagert den Konflikt von Argumenten zu Symbolen. Wer eine Partei mit Millionen Stimmen behandelt, als liesse sie sich aus der Wirklichkeit herausmoralieren, produziert nicht weniger Polarisierung, sondern mehr.

Strategisch ist das besonders riskant, weil es den Massstab verschiebt: Statt die AfD an konkreten Indikatoren zu messen – Programmatik, Personal, Netzwerke, antipluralistische Muster, Haltung zu Gewalt –, wird die Zugehörigkeit selbst zum Makel. Dann wird «AfD» zur Totalkategorie, die jeden Dialog kontaminiert. Doch Demokratie lebt davon, dass man Gegner mit Gründen schlägt, nicht mit Bannflüchen. Sonst verliert der Staat nicht nur die Debatte, sondern die Autorität: Er erscheint nicht als fairer Schiedsrichter, sondern als Partei im Kulturkampf.

Die Konsequenz ist nicht Nachsicht, sondern Präzision. Erst Indikatoren messen, dann verdichten. Nicht Etiketten verteilen, um Ruhe zu haben, sondern Differenzierung betreiben, um Wirkung zu erzielen: Radikalisierung benennen, Grenzüberschreitungen sanktionieren, verfassungsfeindliche Inhalte widerlegen – und zugleich verhindern, dass Ausgrenzung zur Ersatzpolitik wird. Der Staat darf markieren; die Forschung muss erklären. Und die demokratische Mitte muss streiten können, ohne das eigene Verfahren zu verraten: hart in der Sache, nüchtern in der Diagnose, ohne moralische Totalisierung.

Insofern ist das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, die AfD vorerst nicht als «gesichert rechtsextremistisch» einzustufen, ein erster Schritt in Richtung Demokratie.

Dr. Florian Hartleb ist Professor für International Relations an der Modul-Universität Wien sowie Autor seines im Herbst 2025 erschienenen neuen Buchs «Teenager-Terroristen. Wie unsere Kinder radikalisiert werden – und wie wir sie schützen können».

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