Der als «Rollstuhl-Terrorist» bekannt gewordene Iraker Osamah M. darf trotz früherer Ausweisungsverfügung in der Schweiz bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Beschwerde gutgeheissen und damit eine Entscheidung des Fedpol aufgehoben, wie 20 Minuten berichtet. Das Urteil ist rechtskräftig und nicht anfechtbar.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) muss nun neu über den Fall entscheiden. Solange die sogenannte vorläufige Aufnahme besteht, darf eine Ausweisung nicht vollzogen werden – auch nicht durch das Fedpol. Diese Praxis beruht auf einer früheren Rechtslage, die zwar inzwischen angepasst wurde, im Fall M. aber weiterhin relevant ist. «Solange eine vorläufige Aufnahme besteht, darf die Ausweisung nicht vollzogen werden», stellte das Bundesverwaltungsgericht klar.
© KEYSTONE / GAETAN BALLY
Osamah M. reiste 2012 unter falscher Identität in die Schweiz ein und erhielt Asyl, obwohl ihm Verbindungen zur Terrormiliz IS nachgewiesen wurden. 2016 wurde er wegen Planung eines Anschlags und IS-Mitgliedschaft verurteilt. Aufgrund einer Kriegsverletzung ist M. querschnittgelähmt und wurde im Paraplegiker-Zentrum Nottwil behandelt. Eine Rückführung in den Irak wurde bisher verhindert, weil ihm dort Folter drohen könnte – ein Verbot, das sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt.
Die Bundesbehörden stufen M. als «schwerwiegende Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz» ein. Nun liegt die Verantwortung beim SEM, über eine mögliche Beendigung der vorläufigen Aufnahme zu entscheiden.