Das Rechtsstaatsprinzip gehört zu den fundamentalen Grundsätzen einer jeden freiheitlichen Verfassungsordnung, so auch im Grundgesetz gemäss Artikel 20, 28.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet Bindung aller staatlichen Gewalt an Gesetz und Verfassung, Schutz von Freiheit und Menschenrechten sowie auch effektiver Rechtsschutz für den Bürger durch eine unabhängige Justiz. Unabhängige Justiz heisst, Richter müssen persönlich und sachlich unabhängig sein. Deshalb werden sie in der Regel (ausgenommen Verfassungsrichter mit zwölfjähriger Amtszeit) auf Lebenszeit ernannt. Dies alles bedeutet aber nicht, dass das Rechtsschutzsystem in ein System quasi-politischer Rechtsetzung umschlagen darf. I ...