Wer in internen Chatgruppen verfassungsfeindliche Aussagen stillschweigend hinnimmt, muss in Rheinland-Pfalz mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das geht aus einem Rundschreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichts Zweibrücken sowie des Generalstaatsanwalts hervor, das am 27. November an Justizleitungen im Land verschickt wurde und der Zeitung Jungen Freiheit vorliegt.
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Darin heisst es, dass bereits das «passive Hinnehmen» menschenfeindlicher, rassistischer oder den Nationalsozialismus verherrlichender Inhalte Zweifel an der Verfassungstreue eines Justizmitarbeiters aufkommen lassen könne. Dies gelte insbesondere in Chatgruppen, denen man freiwillig beigetreten sei. Solches Verhalten könne laut Schreiben disziplinarische oder arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – bis hin zur Entlassung während der Probezeit bei Beamten.
Adressiert ist das Papier an Gerichts- und Behördenleitungen im Land. Sie sollen ihre Teams für die «Treuepflicht» auch in sozialen Medien sensibilisieren. Hintergrund ist eine Besprechung im August in Trier, bei der das Thema Chatgruppen mit extremistischen Inhalten auf der Tagesordnung stand. Die Linie sei mit dem rheinland-pfälzischen Justizministerium abgestimmt.