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Rekurs von Stadler gegen die SBB-Vergabe an Siemens. Nach vertiefter Analyse wendet sich das Schweizer Unternehmen ans Bundesverwaltungsgericht

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Rekurs von Stadler gegen die SBB-Vergabe an Siemens. Nach vertiefter Analyse wendet sich das Schweizer Unternehmen ans Bundesverwaltungsgericht
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Die Firma Stadler hat beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs gegen die Vergabe der SBB über 116 Doppelstockzüge eingereicht. Das Unternehmen kommt nach einer vertieften Analyse zum Schluss, dass der Vergabeentscheid vom Bundesverwaltungsgericht als unabhängiger Instanz überprüft werden soll, womit die auch von der Öffentlichkeit geforderte Transparenz hergestellt wird.

© KEYSTONE / MICHAEL BUHOLZER
Peter Spuhler, Verwaltungsratspraesident der Stadler Rail waehrend einer gemeinsamen Praesentation der SBB, Thurbo und RegionAlps von neuen Flirt Evo Zuegen der Stadler Rail, in der Instandhaltungsanlage der Thurbo AG, am Donnerstag, 14
© KEYSTONE / MICHAEL BUHOLZER

Stadler hat seinerzeit einen bestehenden Doppelstockzug angeboten. 153 solcher Züge verkehren seit 2012 so gut wie klaglos auf dem SBB-Netz. Weltweit hat Stadler über 700 dieser Doppelstockzüge in vierzehn Länder verkauft.

Für Aufsehen und Empörung gesorgt hat am 7. November bei der Vergabe des SBB-Grossauftrags an Siemens und somit an die Werkhallen in Deutschland die Tatsache, dass die Preisdifferenz nur gerade bei 0,6 Prozent liegt. Mittlerweile hat Stadler die Bewertungskriterien eingehend analysiert. Die Vergabe der Bewertungspunkte durch die SBB ist für den Schweizer Bahnbauer nicht nachvollziehbar.

So wurde beim vorliegenden Fall ein konkret realisiertes, bewährtes Produkt zu tief bewertet gegenüber einem Angebot von Siemens, das lediglich auf dem Papier existiert. Unverständlich ist für den Thurgauer Bahnbauer der Siemens-Sieg auch bei Kriterien wie Betriebskosten, Qualität, Instandhaltung, Nachhaltigkeit oder Serviceverträgen.

Eine unabhängige Überprüfung der Vergabe ist laut Stadler angebracht. Gestern hat die Firma darum Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Firmenchef Peter Spuhler meinte dazu: «Nach eingehender Prüfung des Vergabeentscheides können wir die Bewertung nach wie vor nicht nachvollziehen. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, das im Vergabeverfahren vorgesehene Rechtsmittel des Rekurses beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Das Bundesverwaltungsgericht als unabhängige richterliche Instanz soll den Vergabeentscheid auf seine Richtigkeit überprüfen.»

Die Stadler zur Verfügung gestellten Unterlagen hätten keine Klarheit zu zahlreichen offenen Fragen in der Bewertung gebracht. So erhielt Stadler in der Kategorie Nachhaltigkeit nur halb so viele Punkte wie der siegreiche Anbieter. Dies, obwohl Stadler als einziger Anbieter den Zug vollständig in der Schweiz mit kurzen Transportwegen produzieren würde, beispielweise mit Aluminiumprofilen aus dem Wallis und mit weiteren Komponenten von Zulieferern aus der ganzen Schweiz.

Für Stadler stellt sich zudem die Frage der Plausibilisierung: Welche Kriterien haben dazu geführt, dass ein Zug, der erst auf dem Papier existiert, bessere Werte erhält als ein seit vielen Jahren bewährter Doppelstockzug, der über belastbare Daten verfügt?

Solche und weitere offene Fragen konnten offenbar auch im Gespräch mit den SBB nicht ausreichend geklärt werden. Stadler betont, dass es keineswegs um «Heimatschutz» gehe, der nie gefordert worden sei. Das Unternehmen baue auf Qualität, Zuverlässigkeit und Termintreue und stelle sich jederzeit dem harten internationalen Wettbewerb. Man akzeptiere durchaus klare Resultate, die zu negativen Vergabeentscheiden führten, und greife nur in Ausnahmefällen zu entsprechenden Rechtsmitteln.

Der SBB-Auftrag wäre vollständig in den Stadler-Werken in der Schweiz gefertigt worden. Das Unternehmen betont: «Stadler baut Züge für den Heimmarkt Schweiz mit jeweils rund 80 Prozent Wertschöpfung hierzulande und über 200 lokalen Zulieferbetrieben, meist KMU. Das Unternehmen bleibt dem Heimmarkt und den SBB stark verbunden.» Während des laufenden Verfahrens und bis zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts können durch Stadler keine weiteren Erklärungen und Interviews zum Thema abgegeben werden.

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