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Rechtsstaat ade! Wie zwei kurdische Asylanten von der Migrationsbehörde mehrmals abgewiesen werden, aber trotzdem bleiben können

Eine Geschichte aus dem Schweizer Asylwesen 2025.

Zwei Kurden stellen 2016 im Kanton Aargau einen Asylantrag. Das Gesuch wird 2019 nach einem aufwendigen rechtsstaatlichen Verfahren vom Staatssekretariat für Migration (SEM) abgelehnt.

Die Männer bleiben trotzdem. Erheben Einspruch.

Die nachfolgende Beschwerde wird vom Bundesverwaltungsgericht 2021 abgelehnt.

Die Männer bleiben trotzdem. Sie stellen ein Härtefallgesuch. Das wird vom SEM ebenfalls abgelehnt. Die Ausschaffung wird angeordnet.

© KEYSTONE/TI-PRESS / PABLO GIANINAZZI
Der Schriftzug Staatssekretariat fuer Migration SEM in den Landessprachen und Schweizerische Eidgenossenschaft mit Wappen am Tag der Einweihung des neuen Bundesasylzentrums Pasture, am Freitag, 24
© KEYSTONE/TI-PRESS / PABLO GIANINAZZI

Die Asyllobby kommt ins Spiel. Mit Demonstrationen in Aarau, einem Hungerstreik und Mediengeschichten wird gegen den Entscheid mobilgemacht. Die Aargauer Behörden knicken ein. Das Amt für Migration und Integration Aarau beschliesst am 26. Mai 2025, das Härtefallgesuch gutzuheissen.

Resultat: Die beiden Migranten ohne Asylgrund bleiben hier.

Die Grossräte Adrian Schopp (FDP) und Rolf Jäggi (SVP) haben dem Regierungsrat nun einige Fragen gestellt. Unter anderem, warum die Kehrtwende erfolgte, welche Rolle die Proteste spielten oder wie sichergestellt wird, dass Härtefallentscheide unabhängig von medialem oder politischem Druck erfolgen.

Oder anders ausgedrückt. Der Rechtsstaat ist im Asylwesen ausser Kraft gesetzt. Und: Wie lange wird das noch von der Bevölkerung hingenommen und toleriert?

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