Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 verpflichtet den Staat nicht nur zum Schutz des Klimas, sondern zur aktiven Herstellung von Klimaneutralität. Dies könnte ab 2031 zu massiven Eingriffen in die Freiheitsrechte der Bürger führen, warnt der Staatsrechtler Sebastian Müller-Franken in einem Gastkommentar der Welt.
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Demnach könnte bei Ausschöpfung des deutschen CO2-Restbudgets ab diesem Zeitpunkt «CO2-relevanter Freiheitsgebrauch im Wesentlichen unterbunden werden». Das bedeutet: Fast alle Lebensbereiche – von Mobilität über Konsum bis Wohnen – müssten tiefgreifend umgestaltet werden, da sie bislang mit Emissionen verbunden sind.
Das Urteil basiert laut Müller-Franken auf einem fragwürdigen methodischen Fundament. Es stütze sich einseitig auf amtliche Quellen wie das Umweltbundesamt und den Sachverständigenrat für Umweltfragen – Institutionen, die der Regierung unterstehen oder von ihr berufen werden. Eine breite wissenschaftliche Anhörung ist unterblieben.
Zudem kritisiert Müller-Franken die Interpretation des Artikels 20a Grundgesetz, wonach Klimaschutz nun Vorrang gegenüber anderen Grundrechten erhalten soll. Das Gericht habe damit «die Grenzen der Rechtsfortbildung überschritten» und dem Begriff «Klimaneutralität» eine verfassungsrechtliche Verbindlichkeit gegeben, die ursprünglich nicht vorgesehen war.
Die Entscheidung sei Ausdruck eines gouvernement des juges – einer Art «Regierung der Richter» – die dem Parlament die Kontrolle über den Klimapfad entziehe. Besonders kritisch sieht der Autor die Möglichkeit, dass künftige unpopuläre Massnahmen mit dem Hinweis auf das Verfassungsgericht legitimiert und somit demokratische Entscheidungsprozesse ausgehebelt würden.