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Präzedenzfall nach Crans-Montana für Kerzers: Der «Solidaritätsbeitrag» des Bundes hätte niemals bewilligt werden dürfen

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Präzedenzfall nach Crans-Montana für Kerzers: Der «Solidaritätsbeitrag» des Bundes hätte niemals bewilligt werden dürfen
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Wenn die Bundespolitiker von Landesregierung und Parlament das Wort «Solidarität» in den Mund nehmen, ist Misstrauen erste Bürgerpflicht. So geschehen etwa 1997, als der damalige Bundespräsident Arnold Koller (CVP) auf Druck aus den USA wegen der nachrichtenlosen Vermögen eine «Solidaritätsstiftung» zur Ausschüttung in der ganzen Welt angekündigt hatte. Zum Glück wurde das Vorhaben, das die Schweiz Jahr für Jahr erpressbar gemacht hätte, vom Volk an der Urne versenkt.

© KEYSTONE / CYRIL ZINGARO
Bundespräsident Guy Parmelin (2. v. r.) und seine Frau Caroline (l.) legen Blumen am Tatort in Kerzers nieder.
© KEYSTONE / CYRIL ZINGARO

Jüngst hat der Bundesrat mit Unterstützung der beiden Kammern einen «Solidaritätsbeitrag» von pauschal und voraussetzungslos je 50.000 Franken für die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana gesprochen. Eine Gesetzesvorlage hierzu bestand vorerst nicht, denn es handelt sich aus föderalistischer Sicht um ein Unding. Zuständig für eine solche Geste wäre in diesem Fall einzig der Kanton Wallis gewesen.

Man begründete das «unbürokratische» Vorgehen im Bundeshaus mit dem ganz aussergewöhnlichen Ausmass des Unglücksfalls, meinte aber im Grunde den internationalen Druck, vor allem aus Italien. Genützt hat die Geste indessen wenig, der italienische Botschafter bleibt nach wie vor abberufen. Es handelte sich höchstens um ein Zeichen des Schuldeingeständnisses.

Wie die NZZ jetzt richtig kommentiert, handelt es sich beim Geldregen ins Wallis um eine ausgesprochen problematische Aktion. Denn im Sinne von Artikel 8 der Bundesverfassung («Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich») können jetzt im Grunde alle unverschuldeten Katastrophen- oder Unfallopfer beziehungsweise deren Angehörige 50.000 Franken «Solidaritätsbeitrag» einfordern. Kurz: Was den Betroffenen von Crans-Montana zusteht, müsste eigentlich auch den Brandopfern des Busunglücks von Kerzers zustehen.

Gut möglich, dass das Bundeshaus nach dem Kanton Wallis nun auch dem Kanton Freiburg unter die Arme greift. Wären beispielsweise die Ständeräte des Kantons Zürich überzeugende Vertreter ihres Standes, hätten sie schon in der Debatte über das Geld für Crans-Montana folgende Rede halten müssen: «Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir haben ja Verständnis für Ihre Betroffenheit und dass Sie den Opfern rasch und unbürokratisch helfen wollen. Aber legen Sie für einen Augenblick die Hand aufs Herz und beantworten Sie für sich ehrlich und aufrichtig die folgende Fragen: Wären Sie auch bereit, 50.000 Franken pro Opfer auszurichten, wenn sich die Brandkatastrophe nicht im Wallis, sondern im Kanton Zürich zugetragen hätte?»

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