Das Landgericht Berlin hat der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy im Streit mit dem Rechercheportal Correctiv teilweise recht gegeben und drei Aussagen aus der Berichterstattung über ein Potsdamer Treffen untersagt. Eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor, das Urteil ist nicht rechtskräftig, berichtet das Portal Apollo News.
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Im Zentrum des Verfahrens stand laut Gericht die Abgrenzung zwischen zulässiger Meinungsäusserung und unzulässiger Tatsachenbehauptung. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die rechtliche Bewertung journalistischer Aussagen. Welche konkreten Passagen betroffen sind, wurde zunächst nicht im Detail ausgeführt.
Correctiv kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Chefredakteur Justus von Daniels sagte der DPA: «Wir sind sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg». Und weiter: «Der unbestrittene Faktenkern unserer Recherche wurde nicht angegriffen, lediglich zwei journalistische Wertungen.»
Die Klägerseite erklärte: «Wir fühlen uns in unserer Ansicht bestätigt, dass Kernaussagen als Tatsachenbehauptung verstanden werden.»
Auslöser des Rechtsstreits ist der Correctiv-Bericht «Geheimplan gegen Deutschland» vom Januar 2024. Darin wurde ein Treffen im November 2023 in Potsdam thematisiert, bei dem unter anderem über sogenannte Remigration gesprochen worden sein soll. Correctiv interpretierte dies als Plan zur Ausweisung auch deutscher Staatsbürger.
An dem Treffen nahmen neben Aktivisten auch Politiker von AfD und CDU teil. Huy erklärte vor Gericht, sie habe nur wenige Teilnehmer gekannt und nicht gewusst, dass der österreichische Aktivist Martin Sellner sprechen würde. Eine entsprechende Einladung habe sie nicht erhalten.
Parallelverfahren laufen weiter: In Hamburg waren vergleichbare Klagen anderer Teilnehmer zuvor abgewiesen worden. Auch diese Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.