Vor dem Landgericht München trifft am Donnerstag der Satiriker Jan Böhmermann auf den Bundespolizisten und Gewerkschafter Manuel Ostermann. Der Gerichtstermin ist angesetzt, weil Ostermann gegen das ZDF klagt: Er sieht sich durch eine Sendung des «ZDF Magazin Royale» diffamiert. Wie die Welt berichtet, heisst es in der Klageschrift, Ostermann werde «auf eine physisch-geistige Karikatur eines problematischen Polizeibeamten mit rechtsextremer Gesinnung reduziert und zugleich mit NS-Vokabular assoziiert».
Wikimedia Commons
In der Sendung vom 28. März 2025 hatte Böhmermann Ostermann unter anderem als «Herrenmenschen im Skoda», «drei Viertel gefüllten Boxsack mit Blitzkriegfrisur» und «selbstradikalisierten Michel» verspottet. Für Ostermann ist das keine zulässige Zuspitzung, sondern eine gezielte Herabwürdigung. Er verlangt, dass mehrere Passagen nicht weiterverbreitet werden dürfen.
Der Streit berührt zudem die deutsche Migrationspolitik. In der Sendung ging es um das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanen nach der Machtübernahme der Taliban. Böhmermann fragte: «Moment mal, lässt meine Bundespolizei bewusst Afghanen mit mutmasslich fehlerhaften Papieren an Bord eines Flugzeugs nach Deutschland und […] sagt erst Bescheid, wenn das Flugzeug schon in Deutschland gelandet ist?». Ostermann wertet das als Unterstellung einer bewussten Sabotage.
Die Bundespolizei weist das zurück. Intern stellte sie klar, dass ihre Beamten im Ausland nur beratend tätig seien und Visum-Entscheide allein beim Auswärtigen Amt lägen. Gefälschte Dokumente bei zwei Flügen aus Islamabad im Januar 2024 seien erst bei der Einreise in Deutschland entdeckt worden.
Nun wird das Gericht am Donnerstag klären müssen, wo die Grenze zwischen Satire und überprüfbarem Vorwurf verläuft.