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Ohne Stände keine Schweiz: Warum die ausgehandelten Anbindungsverträge mit Brüssel eindeutig eine Mehrheit von Volk und Kantonen brauchen

Manche Stände- und Regierungsräte merken allmählich, was in der Europapolitik gespielt werden soll. In der Art von Winkeladvokaten haben die Beamten im Bundesamt für Justiz beiseitegeräumt, was bislang zwingend gegolten hat: Verfassungsänderungen brauchen eine Mehrheit von Volk und Ständen, bei Gesetzesänderungen reicht das Volksmehr.

© KEYSTONE / ALESSANDRO DELLA VALLE
Die Schweizer Fahne weht neben Europafahnen vor dem Sitz der EU-Kommission waehrend dem Besuch von Bundespraesidentin Viola Amherd, am Montag, 18
© KEYSTONE / ALESSANDRO DELLA VALLE

Die ausgehandelten Anbindungsverträge mit Brüssel stehen eindeutig über der Verfassung. Denn sie beinhalten zwingende Rechtsübernahmen – auch von künftigem, heute noch unbekanntem Recht. Zwar kann darüber noch abgestimmt werden, aber die Schweizer sind nicht mehr frei. Stimmt das Volk gegen die EU, darf diese Vergeltungsmassnahmen ergreifen. Auch steht heute in der Verfassung, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert – mit den neuen Verträgen würde die EU-Personenfreizügigkeit sogar noch ausgeweitet, auch wenn dies Volk und Kantone nicht wollen!

Grosse Kantone wie Zürich, Bern und Waadt waren noch nie Vorkämpfer für die Rechte der kleinen Kantone. Schon bei der Bundesverfassung von 1848 wollten deren Vertreter eine einzige Parlamentskammer mit nur einer Volksvertretung. Doch damit hätte der neue Bundesstaat die kleinen, zuvor eigenständigen Kantone überfahren. Es war der eher stille, unauffällige Schwyzer Vertreter im damaligen Verfassungsrat, Melchior Diethelm, der das entscheidende Votum für die Einführung eines gleichberechtigen Ständerates hielt.

Ohne Ständerat und ohne Ständemehr – also ohne die Rücksicht auch auf die kleineren, bevölkerungsärmeren Kantone – gäbe es gar keine Schweiz. Davon haben weder manche Bundesbeamte eine Ahnung noch die heutige Konferenz der Kantonsregierungen – ein Gremium ohne Verfassungsgrundlage, wo die grossen Kantone befehlen und ein EU-Turbo als Geschäftsführer wirkt.

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