Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat zu erhöhen. Das teilte die unabhängige Expertenkommission in Berlin mit.
Die vorgeschlagene Anhebung liegt deutlich unter der 2024 empfohlenen Erhöhung auf 18,94 Euro ab Januar 2025, die von den Ländern nicht umgesetzt wurde.
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Zur Begründung verweist die KEF auf höhere Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag und gestiegene Finanzerträge der Sender. Zudem hätten ARD und ZDF Investitionen verschoben und dadurch mehr Eigenmittel zur Verfügung gehabt. Auch die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen habe sich günstiger entwickelt als prognostiziert. Bereits eine Abweichung von einem Prozent bei der Haushaltszahl könne den Monatsbeitrag rechnerisch um rund 20 Cent verändern.
Am anerkannten Finanzbedarf habe sich hingegen kaum etwas geändert. Für die Periode 2025 bis 2028 erkennt die KEF einen Gesamtaufwand von 42 Milliarden Euro an. Das entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Anstieg von 2,2 Prozent gegenüber der vorherigen Beitragsperiode.
Der aktuelle Beitrag von 18,36 Euro gilt seit Juli 2021. Die Länder haben bis Ende 2026 Zeit, eine entsprechende Anpassung in einem Staatsvertrag festzuschreiben. Erforderlich ist die Zustimmung aller 16 Landesregierungen und -parlamente. Die Bevölkerung gibt sich zunehmend kritisch gegenüber der Gebühr, etwa in Sachsen-Anhalt hat 2023 in einer Umfrage knapp die Hälfte eine Reduktion gefordert.
Hintergrund der Neuberechnung ist auch die politische Blockade der vergangenen Erhöhung. ARD und ZDF hatten deshalb Ende 2024 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde. Einsparungen durch den seit Dezember geltenden Reformstaatsvertrag erwartet die KEF frühestens ab 2029.