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«Nur noch lächerlich»: Ermittlungen gegen Weltwoche-Kolumnistin Anabel Schunke, weil sie Habecks «Schwachkopf»-Meme teilte

Nur wenige Tage nach einem Freispruch wegen Volksverhetzung sieht sich die Journalistin Anabel Schunke erneut strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt. Hintergrund ist das sogenannte Schwachkopf-Meme mit dem Bild von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, das Schunke am 13. November 2024 auf Instagram geteilt hatte. Die Polizei Goslar lud die Autorin nun zur Vernehmung als Beschuldigte ein – wegen des Verdachts auf «üble Nachrede oder Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens» gemäss Paragraf 188 StGB.

«Nur noch lächerlich»: Ermittlungen gegen Weltwoche-Kolumnistin Anabel Schunke, weil sie Habecks «Schwachkopf»-Meme teilte

Bei dem Meme handelt es sich um eine satirische Fotomontage, in der Habecks Bild mit einem abgeänderten Logo des Shampoo-Herstellers Schwarzkopf kombiniert wurde. Die Veröffentlichung fiel mit einer regelrechten Welle ähnlicher Beiträge zusammen, nachdem bekannt geworden war, dass die Polizei bei einem 62-jährigen Rentner eine Hausdurchsuchung durchgeführt hatte – ebenfalls wegen des Teilens des Memes. Robert Habeck hatte damals Anzeige erstattet.

Schunke zeigt sich überrascht von der Vorladung. Zur Weltwoche sagt sie: «Ich hätte nicht gedacht, dass man nach dem Eklat mit der Hausdurchsuchung noch einmal Bürger wegen eines Memes verfolgen lässt.» So viel politisches Gespür hätte sie selbst Robert Habeck zugetraut, «aber offenbar lag ich falsch». Schunke: «Dieser Staat, der es nicht einmal schafft, ausreisepflichtige Kriminelle und Antisemiten auszufliegen, macht sich mit der emsigen Verfolgung von Gedankenverbrechen nur noch lächerlich.»

Die freie Journalistin, seit Jahren Kolumnistin der Weltwoche, kündigte an, Akteneinsicht zu beantragen. In den Ermittlungen sieht sie die Meinungsfreiheit in Deutschland bedroht, dies sei eine Überreaktion auf Kritik gegen überbordende Staatseingriffe, wo sie nichts zu suchen haben.

Das Verfahren gegen Schunke reiht sich ein in eine Debatte um die Grenzen politischer Satire im Netz und staatliches Vorgehen gegen Online-Kommentare. Erst vor einer Woche war Autorin Schunke vom Landgericht Braunschweig in einem anderen Verfahren freigesprochen worden. Dort ging es um Aussagen über Sinti und Roma, die ihr zunächst als Volksverhetzung ausgelegt worden waren, sich dann allerdings nicht erhärteten.

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