Am 16. November 2024 beschädigte ein jugendlicher Asylbewerber aus Afghanistan das Muttergottes-Gnadenbild in der bedeutendsten Wallfahrtskirche der Schweiz, dem Kloster Einsiedeln. Der Vandalenakt sorgte landesweit für Aufsehen.
Der Täter lebt heute in einer psychiatrischen Einrichtung im Kanton Zürich und wurde inzwischen rechtskräftig wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit (Art. 261 StGB) verurteilt. Das Portal swiss-cath.ch forderte auf Grundlage des kantonalen Informations- und Datenschutzgesetzes Einsicht in den Strafbefehl.
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Demnach erhielt der Beschuldigte am 16. November 2024 um 14.45 Uhr in der Gnadenkapelle in Einsiedeln die Krone und das Zepter der Schwarzen Madonna, setzte sich die Krone auf und nahm das Zepter in die Hand. Er riss das Gewand der Heiligen zu Boden – dabei wurden verschiedene Gegenstände und das Gnadenbild beschädigt. Die Handlung verunehrte in Anwesenheit von Gläubigen einen religiösen Ort und seine heiligen Gegenstände.
Der Straftatbestand der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit im Sinne von Artikel 261 StGB wurde erfüllt.
Die Jugendanwaltschaft Limmattal/Albis schloss das Verfahren mit Strafbefehl vom 14. Mai ab. Weitere Details zu Sanktionen wurden aufgrund des Schutzes Jugendlicher nicht veröffentlicht. Das Kloster verzichtete auf eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.