Im Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, und dem ZDF hat das Landgericht München eine differenzierte Entscheidung gefällt. Vier von fünf Aussagen aus der ZDF-Sendung von Jan Böhmermann, das «Magazin Royale», wurden als unzulässige Tatsachenbehauptungen eingestuft und dürfen nicht weiterverbreitet werden.
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Die Richter sahen Schönbohm durch die Behauptung, er habe bewusste Kontakte zu russischen Geheimdiensten gepflegt, in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Eine Entschädigungsforderung über 100.000 Euro wurde hingegen abgewiesen.
Schönbohm, der nach der Ausstrahlung im Oktober 2022 durch Innenministerin Nancy Faeser seines Amtes enthoben wurde, kommentierte das Urteil triumphierend auf X: «Sieg! Das ZDF wurde in vier von fünf Punkten verurteilt.» Der Satiriker Jan Böhmermann hob auf der Social-Media-Plattform Mastodon die abgewiesene Schadensersatzklage hervor.