Bald ein Jahr nach dem Rücktritt von Viola Amherd kommen immer noch politische Leichen aus ihrer Zeit aus dem Keller des Verteidigungsdepartements (VBS) zum Vorschein.
Unter der Verantwortung der ersten VBS-Chefin sollte das Nachrichtendienstgesetz dahingehend geändert werden, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) auch Anwälte, Ärzte oder Journalisten hätte überwachen dürfen.
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Amherd und ihre Beamten wollten einen Gesetzesabschnitt, der die erwähnten Berufsgruppen von den sogenannten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (Abhören, Orten etc.) des NDB ausnimmt, streichen.
Journalisten, die mit Personen in Kontakt stehen, bei denen der NDB davon ausgeht, dass sie eine Bedrohung fürs Land darstellen, hätten überwacht werden können. Vorstellbar wäre der Austausch von Journalisten zwecks Recherche etwa mit mutmasslichen IS-Terroristen, Ukraine-Söldnern, Linksterroristen etc.
Auch wenn solche Konstellationen wohl eher selten vorkommen: Sie hätten den Quellenschutz der Journalisten aufgeweicht. Entsprechend gingen die Berufsverbände, aber auch die Linksparteien SP, Grüne und GLP im Rahmen der Vernehmlassung auf die Barrikaden, mit Erfolg.
Die Streichung des Quellenschutzes wurde gestrichen, die Ausnahme bleibt im Gesetz. Ob die Kehrtwende noch unter Amherd selbst oder dann unter ihrem Nachfolger, Mitte-Bundesrat Martin Pfister, zustande kam, ist nicht klar. Darauf angesprochen, schien Pfister bei der Präsentation der Gesetzesreform am Mittwoch jedenfalls nicht im Bilde zu sein.
Die Episode passt jedoch zum Trend in der Bundesverwaltung, besonders im VBS, dass der Staat unter dem Vorwand des Ukraine-Kriegs und der angeblichen Bedrohung durch Russland zusehends Grundrechte wie die Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit bedrängt.
Amherd wollte etwa russische Medien in der Schweiz verbieten lassen. Unter Pfister ist nun eine interdepartementale Arbeitsgruppe, eine Art Wahrheitsministerium, entstanden, die Desinformation mit «reaktiven Massnahmen» bekämpfen soll.