Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will verbale sexuelle Belästigung künftig strafrechtlich verfolgen lassen. «Ein neuer Straftatbestand für verbale sexuelle Belästigung ist aus meiner Sicht durchaus denkbar», sagte sie der Zeitung Rheinpfalz. Hintergrund ist ein Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag, wonach der strafrechtliche Schutz bei Belästigungen erweitert werden könnte. «Genau das gehen wir gerade an», so Hubig weiter.
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Die Ministerin sieht insbesondere Frauen und Mädchen als häufige Zielscheibe verbaler sexueller Übergriffe. Diese zielten auf Einschüchterung und Herabwürdigung – und seien damit mehr als nur schlechte Manieren. «Ich finde das schwer erträglich – und viele Frauen mit mir», sagte sie. Auf die Frage nach der Abgrenzung zwischen strafbarer Handlung und misslungenem Kompliment entgegnete Hubig: «Verbale Grenzüberschreitungen sind in der konkreten Situation meist sehr klar als solche zu erkennen – auch von denen, die sie begehen.» Zwar gebe es Graubereiche, doch der Rechtsstaat sei in der Lage, damit umzugehen.
Vorbild könnte das niederländische Modell sein: Dort ist seit Juli 2024 auch das sogenannte Catcalling im öffentlichen Raum strafbar. Der Begriff sei allerdings verharmlosend, meint Hubig – und lehnt ihn ab. Sexuelle Belästigung müsse als solche benannt werden. Es gehe nicht um Flirts, sondern um gezielte Grenzüberschreitungen.