Wer nicht fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht», meinte Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor nicht allzu langer Zeit, «hat in Behörden nichts zu suchen.» Ob die Ressortchefin sich selbst überhaupt noch auf diesem Verfassungsgrund aufhält, ob nun fest oder locker, das entscheidet zumindest in Sachen des Verbots von Compact demnächst das Bundesverwaltungsgericht im Hauptverfahren. Aber schon im vorläufigen Beschluss dieses Gerichts vom 14. August sieht es für die Politikerin nicht gut aus. Es gab dem Antrag des Rechtsaussenmagazins statt, die Publikation bis zum Urteil in der Hauptverhandlung wieder zu erlauben.
...