Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Nach umstrittener Spende der Swisscom: Auch die Grossmedienhäuser Ringier und TX Group unterstützten das Ja-Lager bei der E-ID-Abstimmung – mit 163.000 Franken

Nur wenige Tage vor der E-ID-Abstimmung vom vergangenen Sonntag unterstützte die Ringier AG (Mittwoch, 24. September 2025) wie auch die TX Group AG (Freitag, 26. September 2025) die Allianz Pro E-ID mit insgesamt 163.000 Franken. Ringier, Herausgeber unter anderem des Blick, erbrachte mit sogenanntem Media Space, also mit Gratiswerbung für ein Ja zur Volksabstimmung, nichtmonetäre Zuwendungen im Gegenwert von 85.000 Franken. Die TX Group, Herausgeber unter anderem des Tages-Anzeigers und des grössten Schweizer Onlinemediums 20 Minuten, schaltete Gratisinserate im Wert von 78.000 Franken.

Nach umstrittener Spende der Swisscom: Auch die Grossmedienhäuser Ringier und TX Group unterstützten das Ja-Lager bei der E-ID-Abstimmung – mit 163.000 Franken

Die beiden Grossmedienhäuser haben sich also für die Annahme des E-ID-Gesetzes starkgemacht, ohne dass dies deren Berichterstattung transparent oder eindeutig zu entnehmen gewesen wäre. Damit dürften sich nicht nur die Leser, sondern auch manche schreibenden Angestellten, die wähnten, einem unabhängigen und objektiven Journalismus verpflichtet zu sein, hinters Licht geführt und verschaukelt fühlen.

Noch bedeutsamer könnte diese Unterstützung auf der Ziellinie des Abstimmungskampf für die Frage der Gültigkeit des Volksentscheids sein. Bereits läuft eine Beschwerde gegen die ebenfalls umstrittene Spende der staatsnahen Swisscom im Umfang von 30.000 Franken an das Ja-Lager. Es handle sich dabei um eine «unzulässige Intervention in den Abstimmungskampf durch ein mehrheitlich staatlich beherrschtes Privatunternehmen», schreiben die Beschwerdeführer von der Nein-Seite.

Die Grossspende der führenden privaten Medienhäuser Ringier und TX Group liefert nun neue Munition für ihre Argumente. Es liege «jedenfalls durchaus im Bereich des Möglichen, dass rund (nur) 21.000 Stimmberechtigte anders abgestimmt beziehungsweise das E-ID-Gesetz abgelehnt hätten, hätten sie gewusst, dass sie die abstimmungsbezogenen Inhalte der Medienerzeugnisse der Ringier AG beziehungsweise der TX Group AG, die das Pro-E-ID-Lager mit total 163.000 Franken unterstützt haben, nicht ohne weiteres als objektiven Journalismus betrachten dürfen», schreibt der Rechtanwalt Artur Terekhov, der Nicolas Rimoldis Organisation «Mass-voll!» vertritt, per Einschreiben in einer sogenannten Noveneingabe an die Justizdirektion des Kantons Zürich.

Die nichtmonetäre Media-Space-Unterstützung der beiden Grossverlage wenige Tage vor der Abstimmung könnte «durchaus bewirkt haben», dass die mit jenen 163.000 Franken ermöglichten Marketingmassnahmen kurzfristig «eine entscheidende Anzahl Stimmberechtigter dergestalt beeinflusst haben könnten, dass diese doch noch spontan an die Urne gegangen sind, um ein ‹Ja› einzulegen», heisst es weiter. Damit seien, «erst recht in Verbindung mit der unzulässigen Intervention der Swisscom AG in den Abstimmungskampf», die «Voraussetzungen für die Aufhebung der nationalen E-ID-Referendums-Abstimmung vom 28. September 2025 gesamthaft klarerweise erfüllt».

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.