Nach einer Strafanzeige des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) hat die Staatsanwaltschaft Dresden ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Habeck zahlte insgesamt 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine, wie die Behörde mitteilte. Für Habeck gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.
HANNES P ALBERT / KEYSTONE
Die Ermittlungen waren im März nach einer Anzeige des BSW eingeleitet worden. Hintergrund sind Äusserungen Habecks bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden. Habeck hatte damals gesagt: «Niemand in der Bundesregierung, ich meine, wir machen nicht alles richtig und wir streiten uns schön, aber korrupt gekauft ist niemand. Im Unterschied zu AfD und BSW, von denen jeder weiss, […] von Moskau, von Putin bezahlt werden.»
Nach Darstellung des BSW habe Habeck dort «inhaltlich unzutreffende Tatsachen» über die Partei und deren Gründerin Sahra Wagenknecht geäussert. Ermittelt wurde wegen des Anfangsverdachts der Verleumdung, im Fall Wagenknecht wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens.
Wagenknecht hatte damals erklärt: «Es geht nicht um Beleidigung, sondern um offene Lügen und Verleumdung zur Manipulation des Wahlkampfes.» Sie wies Behauptungen Habecks zurück, das BSW lasse sich «für seine Meinung bezahlen», «kaufe Stimmen» oder baue «Trollarmeen» auf.
Die Verteidigung Habecks sah in den Aussagen laut Staatsanwaltschaft eine strafrechtlich zulässige Meinungsäusserung. Die Behörde erklärte, eine Einstellung des Verfahrens mit Zustimmung des Landgerichts Dresden sei «sachgerecht». Zur Begründung verwies sie auf die hohe Schwelle für Verurteilungen bei Äusserungsdelikten im Lichte der Meinungsfreiheit.