Die Schweiz hat Ende Oktober erstmals in diesem Jahr einen verurteilten Afghanen in sein Heimatland zurückgeführt. Laut Staatssekretariat für Migration (SEM) ist dies das Ergebnis direkter Gespräche mit Vertretern der Taliban. Das SEM bestätigte am Sonntag einen entsprechenden Bericht des Sonntagsblicks.
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Demnach war ein früherer Ausschaffungsversuch im Dezember 2024 gescheitert – der Mann musste nach der Landung in Kabul wieder zurück in die Schweiz gebracht werden. Daraufhin führte das SEM im August 2025 Verhandlungen mit Repräsentanten der Taliban am Flughafen Genf. Dabei wurde ein Verfahren zur Identifizierung und Rücknahme straffälliger afghanischer Staatsbürger besprochen, das nun erstmals umgesetzt wurde.
Beim Abgeschobenen handelt es sich um eine Person, die die Taliban während des Treffens identifiziert hatten. Weitere Abschiebungen seien laut SEM geplant, ein konkreter Zeitrahmen sei jedoch noch offen. Möglich sind Rückführungen seit einer Praxisänderung vom April 2025 – allerdings nur für alleinstehende, gesunde, volljährige Männer ohne Familie in der Schweiz und mit stabilem Bezugssystem in Afghanistan.