Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Die Weltwoche

Mordfall Charlie Kirk: Projektil passt laut Verteidigung nicht zu mutmasslicher Tatwaffe

Anhören ( 1 min ) 1.0× +
Mordfall Charlie Kirk: Projektil passt laut Verteidigung nicht zu mutmasslicher Tatwaffe
Mordfall Charlie Kirk: Projektil passt laut Verteidigung nicht zu mutmasslicher Tatwaffe
0:00 -0:00
1.0×
100%
Mehr ▾

Im Mordfall um Charlie Kirk stellt die Verteidigung die zentrale Beweisführung gegen den Angeklagten Tyler Robinson in Frage. Dies geht aus einem neuen Gerichtsantrag hervor, über den die Daily Mail berichtet.

Demnach hat die US-Behörde ATF die Kugel aus der Autopsie nicht eindeutig dem Gewehr zuordnen können, das Robinson zugeschrieben wird. Wörtlich heisst es, die Behörde sei «nicht in der Lage gewesen, die bei der Autopsie sichergestellte Kugel dem angeblich mit Herrn Robinson verbundenen Gewehr zuzuordnen». Die Verteidigung will diese Einschätzung als entlastenden Beweis einbringen.

SCOTT G WINTERTON / POOL / KEYSTONE
Tyler Robinson bei seiner ersten Gerichtsanhörung in Provo, Utah
SCOTT G WINTERTON / POOL / KEYSTONE

Robinson, 22, ist wegen Mordes angeklagt und sieht sich mit der Möglichkeit der Todesstrafe konfrontiert. Die Tat hat sich am 10. September an der Utah Valley University ereignet.

Die Anwälte beantragten zudem eine Verschiebung der Voranhörung um mindestens sechs Monate. Sie begründen dies mit dem Umfang und der Komplexität der Beweislage. So müssten unter anderem DNA-Gutachten ausgewertet werden, bei denen «mehrere unterschiedliche DNA-Spuren» festgestellt worden seien. Die Analyse erfordere den Einsatz verschiedener Fachleute.

Weiter gab die Verteidigung an, rund 20.000 Dateien mit Audio-, Video- und Schriftmaterial erhalten zu haben, deren Auswertung «Hunderte Stunden» in Anspruch nehmen werde. Zudem fehlten noch vollständige forensische Datensätze, die für die Prüfung der Gutachten notwendig seien.

Die Anklage wirft Robinson vor, die Tat gezielt vorbereitet zu haben. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen

Ups! Wir konnten Ihr Formular nicht lokalisieren.

1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 31.03.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.