Der Umgang mit dem neuen EU-Abkommen wirft grundlegende Fragen zur demokratischen Kultur der Schweiz auf. Während das Volk zuerst im Dunkeln gelassen wurde, durften nur Auserwählte Einsicht in den Vertrag nehmen. Die Reihenfolge zeigte, wie Brüssel denkt: Zuerst Brüssel, dann Bundesbern, dann bevorzugte Politiker, wie Würth, die den Rahmenvertrag stützen. Und am Schluss das Volk. Wollen wir das?
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Aufruf zur Rechtsbeugung
Dass Ständerat Benedikt Würth solches in der NZZ als ‹gelungene Verhandlungsarbeit› lobt und von ‹kreativem Umgang mit EU-Recht› spricht, ist zynisch. Wer bitte, Herr Ständerat, unterschreibt einen Vertrag, den man ‹kreativ› auslegen muss? Faktisch rufen Sie schon jetzt auf zu schlaumeierischer Rechtsbeugung. Wenn sich die Berner Beamten schon beim Kaufpreis eines Kampfjets verirren, wie sollen wir glauben, dass sie den fast 2000-seitigen Rahmenvertrag und seine 20.000 Seiten Beilagen verstehen?
Kreativ wäre nur die EU
Was also soll man von einem Vertrag halten, dessen Befürworter schon vor der Unterzeichnung von grenzwertigen Mitteln reden? Würde Ständerat Würth dazu raten, wenn er vom Vertrag überzeugt wäre? Wie die Vergangenheit mit der Aberkennung der Börsenäquivalenz und vom Ausschluss der Schweiz aus dem Forschungsprogramm Horizon zeigt, wird einzig die EU bestimmen, wo’s langgeht. Und zu Strafmassnahmen greifen, falls die Schweizer Bevölkerung sich weigert, EU-Recht zu übernehmen.
Schweiz fremdem Gericht unterstellen
Auch die Rolle des Europäischen Gerichtshofs beschönigt Würth. Zwar ist ein Schiedsgericht vorgesehen, doch dieses muss den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dessen Urteil ist dann bindend. Die Schweiz würde sich damit einem fremden Gericht unterstellen. Das Argument, wir könnten nein zur Rechtsübernahme sagen, stimmt somit nicht.
EU-Recht gilt automatisch
Zudem müsste unser Land mit diesem EU-Vertrag für zentrale Dossiers wie Strom, Lebensmittel oder Personenfreizügigkeit die sogenannte Integrationsmethode schlucken: EU-Recht gilt automatisch. Und das ohne Gesetz, ohne Parlamentsbeschluss, ohne Volksabstimmung. Die EU spricht offen von ‹verpflichtender dynamischer Rechtsübernahme›. Das wäre ein krasser Verlust der Schweizer Souveränität.
Mit Verlaub, Sie irren
Herr Ständerat, mit Verlaub: Sie irren sich mehrfach. Dieses von Ihnen zwiespältig gelobte Abkommen entwickelt den bilateralen Weg nicht weiter, es beendet ihn. Denn bilateral heisst gleichberechtigt. Mit diesem Vertrag jedoch unterwerfen wir uns fremdem Recht, fremden Richtern, fremden Befehlen und fremder Kontrolle.
Am Ende zahlen die Jungen
Das Mitbestimmungsrecht der Politiker mag erweitert werden, und ihnen deshalb gefallen, aber das des Schweizervolkes wird stark eingeschränkt. Am Ende zahlen wir Jungen den Preis: Milliarden an eine bald mit tausend Milliarden verschuldete EU; wir akzeptieren eine Migration ohne Steuerung durch eine nicht verhandelbare Personenfreizügigkeit – und zum Schluss hätten wir eine direkte Demokratie, die nur noch Fassade ist.