Peinliche Schlappe für die Konferenz der Kantonsregierungen. Die KdK, die über keine verfassungsrechtliche Legitimität verfügt, wollte eine qualifizierte Mehrheit der Kantonsregierungen dazu bringen, sich gegen das Ständemehr bei den EU-Verträgen auszusprechen. Damit hätte die KdK, angeführt von den EU-Turbos, dem Aargauer Regierungsrat Markus Dieth sowie dem Generalsekretär Roland Mayer, Druck auf die Ständeräte aufbauen wollen. Wenn sich die Kantonsregierungen gegen das Ständemehr aussprechen, dann müssen die Ständeräte ihnen folgen – aus dieser ausgeheckten Instruktion ist nun nichts geworden. Nur gerade fünfzehn Kantonsregierungen haben sich gegen das Ständemehr ausgesprochen.
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Die EU-Turbos mussten bei der Vernehmlassung der Kantone noch einen weiteren, sehr empfindlichen Dämpfer hinnehmen. Die Gebirgskantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin und das Wallis haben im Rahmen der KdK-Stellungnahme massive Vorbehalte gegen das Stromabkommen geäussert. Die Nutzung der Wasserkraft bedürfe eines «hohen Masses an Rechtssicherheit», warnen die Gebirgskantone. Das erstaunt, zumal die Befürworter, allen voran Bundesrat Ignazio Cassis, die neuen Verträge als unumgängliche Garantie genau für diese Rechtssicherheit beschwören.
Die Gebirgskantone beharren indes darauf, dass es in den energiepolitischen und -strategischen Bereichen, welche die Souveränität der Eidgenossenschaft wie auch der Kantone betreffen – etwa die Bestimmung des Wasserzinses, die Ausübung des Heimfalls, die Vergabe der Kraftwerkkonzessionen – nicht zu einer dynamischen Rechtsübernahme kommen dürfe. Der Geltungsbereich des Stromabkommens dürfe in Zukunft nicht erweitert werden. Mehr noch: Die Gebirgskantone haben grosse Bedenken, dass sich der Bundesrat von der EU hat über den Tisch ziehen lassen. «Deshalb wird der Bundesrat aufgefordert, in geeigneter Form nachzuweisen, dass seine Interpretation des Geltungsbereichs mit derjenigen der EU übereinstimmt.» Das Misstrauen der Gebirgskantone ist begründet. Die von ihnen beanstandeten Punkte wurden im Stromabkommen tatsächlich nicht geregelt.
Der Bundesrat geht davon aus, dass die EU-Kommission keinen Einfluss auf die sensiblen Bereiche geltend machen wird. Doch schon heute gibt es genügend Beispiele aus dem EU-Raum, die eher auf das Gegenteil hindeuten. Wenn der Bundesrat bestimmte Aspekte, genau definierte Ausnahmen, rote Linien hätte bestimmen wollen, hätte er diese nicht im Vertrag als solche festhalten müssen? Die Gebirgskantone jedenfalls trauen weder Brüssel noch Bundesbern. Sie schreiben: «Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Themen künftig Gegenstand politischer Diskussion zwischen der EU und der Schweiz werden könnten, hat der Bundesrat in der Botschaft ausführlicher darzulegen, wie die Interessen der Schweiz und die Hoheit der Kantone in diesem Bereich dauerhaft gewahrt werden.»