Weltwoche: Herr Vosgerau, Sie sind Anwalt, Staatsrechtler und CDU-Mitglied. Wie bewerten Sie die entgleiste Wahl zum Bundesverfassungsgericht? Wie einzigartig ist dieser Vorgang in der deutschen Geschichte?
Ulrich Vosgerau: Die Wahl, die bereits anberaumt war, wurde überraschend aus der Tagesordnung des Bundestages gestrichen. Die Hälfte der Verfassungsrichter wird vom Bundestag, die andere vom Bundesrat gewählt. Diesmal war der Bundestag an der Reihe, und die Koalition aus CDU/CSU, SPD und Grünen hatte sich auf drei Kandidaten geeinigt: Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold von der SPD sowie Günter Spinner von der Union. Diese wurden vom Wahlausschuss empfohlen. Doch die öff ...