Nach diplomatischem Druck aus Rom hat die Walliser Staatsanwaltschaft dem italienischen Rechtshilfegesuch zum Silvesterbrand von Crans-Montana stattgegeben. Damit dürfen Vertreter der italienischen Polizei im Rahmen eines gemeinsamen Ermittlungsverfahrens im Kanton Wallis tätig werden – allerdings nur beratend und unter Schweizer Leitung, wie der Blick berichtet.
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Italiens Premierministerin Giorgia Meloni hatte zuvor den Schweizer Botschafter abgezogen und gefordert, dass italienische Ermittler am Fall beteiligt werden. Der Grund: Unter den 40 Todesopfern und 116 Verletzten befinden sich auch mehrere italienische Staatsbürger. Laut Bundesamt für Justiz ist die Beteiligung nun offiziell genehmigt – Mitte Februar soll ein erstes technisches Koordinationstreffen stattfinden.
Die italienische Justiz erhält Zugang zu den vorhandenen Beweismitteln und kann über konkrete Rechtshilfehandlungen hinaus eigene Anträge stellen. Dennoch bleibt die Verfahrenshoheit beim Kanton Wallis. Carabinieri dürfen bei Vernehmungen anwesend sein oder Fragen anregen – eigenständige Ermittlungen auf Schweizer Boden sind ausgeschlossen.
Rechtsanwalt und Europarechtsexperte Fabian Teichmann spricht von einer rechtlich sauberen, aber politisch aufgeladenen Entscheidung:«Melonis Druck hat in diesem Fall gewirkt.» Rechtlich sei dennoch klar, dass diplomatische Massnahmen – wie Ultimaten oder der Abzug eines Botschafters – keine zusätzlichen Ermittlungsbefugnisse auf Schweizer Territorium schaffen. Er betont, dass gemeinsame Ermittlungen Vorteile bringen können, sofern Zuständigkeiten klar geregelt sind.