Martin Sellner, Kopf der Identitären in Österreich, wollte im Herbst 2024 in der Schweiz über «Remigration» sprechen. Der amerikanisch-palästinensische Aktivist und Journalist Ali Abunimah wiederum plante, Anfang 2025 in Zürich über Israel und Palästina zu referieren.
Ganz und gar nicht erfreut darüber zeigte sich Mario Fehrs Zürcher Sicherheitsdirektion. Ein Auftritt Sellners gehe mit einer «Gefährdung der inneren oder der äusseren Sicherheit der Schweiz» einher, argumentierte die Kantonspolizei Zürich. In Abunimahs Fall sah die Behörde eine «ernsthafte Gefahr für die Sicherheit», könne dieser mit seinen Worten die Zuhörer in der Schweiz doch regelrecht aufwiegeln.
Marius Weyermann, Kommandant der Kantonspolizei Zürich, intervenierte in beiden Fällen direkt bei der damaligen Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle. Ziel: Sellner und Abunimah am Reden zu hindern. Das Vorpreschen zeigte Wirkung. Auf Druck der Kantonspolizei verhängte die Bundespolizei Einreiseverbote gegen Sellner und Abunimah.
Die Bundespolizei, die weder in Sellner noch in Abunimah eine Gefahr für die Sicherheit sah, hatte diese zuvor abgelehnt. Bei Sicherheitsdirektor Mario Fehr jedoch läuteten die Alarmglocken. Ein «Judenhasser, der zu Gewalt» aufrufe, dürfe nicht nach Zürich kommen, polterte Fehr etwa über Abunimah.
Heute weiss man: Die Entscheide beruhten auf Willkür. Das kritisiert jetzt auch die Landesregierung. «Die nachträgliche Rücknahme des Entscheides erfolgte in beiden Fällen in Form einer Dienstanweisung durch die damalige Direktorin von Fedpol ausserhalb der vorgesehenen Abläufe und Zuständigkeiten und ohne Vorliegen neuer Erkenntnisse zum Sachverhalt.» Das schrieb der Bundesrat in einer Stellungnahme unlängst zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerats, der die Vorgänge schon 2025 ausführlich untersucht hatte.
Der Bereich «Polizeiliche Verfügungen», verantwortlich für Einreiseverbote beim Fedpol, wurde mit der Intervention von Fehrs Sicherheitsdirektion bei della Valle schlicht übergangen. So etwas sei «bisher noch nicht vorgekommen», schreibt die Schweizer Regierung. Kritik äussert auch die gegenwärtige Fedpol-Chefin Eva Wildi-Cortés. Gegenüber der GPK brachte sie zum Ausdruck, dass «Interventionen auf dieser Stufe nicht erfolgen sollten».
Dem Steuerzahler kommt das Vorgehen der Zürcher Sicherheitsdirektion sowie der Ex-Fedpol-Chefin della Valle gegen die Aktivisten teuer zu stehen. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat die Massnahme gegen Sellner im Nachhinein als unrechtmässig beurteilt und das Einreiseverbot gegen den Österreicher aufgehoben. Sellner stehen 3000 Franken Entschädigung zu.
Für das Zürcher Verwaltungsgericht wiederum sind die Massnahmen gegen Abunimah rechtswidrig und stellen einen Verstoss gegen die Schweizer Bundesverfassung dar. Ihm muss der Kanton 9500 Franken Entschädigung zahlen. Abunimah, dessen Einreiseverbot während seines Zürchers Aufenthalts verfügt worden war, sass hierzulande kurze Zeit in Administrativhaft.
Die Einschätzungen des Bundesrats, gepaart mit den Gerichtsentscheiden, werfen ein schlechtes Bild auf die Zürcher Sicherheitsdirektion von Mario Fehr. Ihr Kampf gegen Sellner und Abunimah verdeutlicht vor allem eines: Die Meinungsfreiheit hat im Verantwortungsbereich des parteilosen Magistraten einen sehr geringen Stellenwert.
Auch erstaunt die Macht, die Mario Fehrs Direktion innehat: Eine persönliche Kontaktaufnahme eines Polizeikommandanten genügte, um Fedpol-Entscheide zu torpedieren. Fehrs Behörde war im Falle von Abunimah und Sellner mächtiger als das Fedpol, der Nachrichtendienst des Bundes und das Staatssekretariat für Migration zusammen. Alle drei Bundesämter waren zuvor nämlich zu anderen Einschätzungen gekommen.